Afghane angeklagt

Familienehre beschmutzt - Pizzakoch stach Tochter (15) fast tot

17.05.2026

Ein hochbrisanter wie ungustiöser Prozess rund um die Frage der ((Familien-)Ehre findet diese Woche am Landesgericht in Wien statt: Ein Afghane (51) stach mehr als ein Dutzend mal auf seine 15-jährige Tochter ein - weil die einen Freund hatte, in der Heimat aber einem Mann versprochen war.

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© APA , Lukas Kleewein
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Wien. Die blutige Vorgeschichte: Ende November des Vorjahres verfolgte ein 51-Jähriger seit 22 Jahren in Österreich lebender Afghane und Pizzakoch - nur scheinbar voll integriert im Wesen noch voll der Steinzeit-Patriarch - seine Tochter, die zur Polizei gehen wollte, weil der Vater sie und ihren Freund in Wien mit dem Umbringen bedroht hatte, mit dem Küchenmesser bis auf die Straße.

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Die Jugendliche erlitt mehr als 12 Stiche in den Oberkörper, Hals und den Kopf und schwebte anfänglich in Lebensgefahr. Sie musste im Spital notoperiert werden. Ihr Leben verdankte das Mädchen einem Allgemeinmediziner, dessen Praxis sich gleich neben dem Tatort befindet. "Ich hatte noch Ordination und wurde von meiner Enkelin informiert, dass eine blutende Frau draußen liegt", so der Mediziner zu oe24. Danach sei er gleich mit seinem Ordinationshelfer hinausgelaufen, um der Verletzten zu helfen. Die 15-Jährige bekam noch vor Ort eine Infusion und der Arzt versorgte sie bis zum Eintreffen der Rettungskräfte. Dabei flüsterte das Opfer immer wieder, dass es ihr Vater war, der ihr das angetan hat.

Am Dienstag nun muss sich der Beschuldigte - dem für den Mordversuch an der eigenen Tochter bis zu lebenslang droht - vor Gericht verantworten, ob er noch immer derselben kulturbedingten Meinung ist, dass er, wie er nach der Tat vor der Polizei angab, das Recht als Vater und Patriarch habe, so zu handeln, weil die 15-Jährige die Familienehre beschmutzt habe. Hintergrund: Eben diese (Groß-)Familie hatte erfahren, dass die junge Frau, die in der Heimat einem 22-Jährigen versprochen war, eine verbotene heimliche Beziehung mit einem rumänischen Burschen führte. Zuerst wollte der Vater den Freund der Tochter umbringen, ließ aber von dem Vorhaben ab bzw. traute sich nicht und ging auf die eigene Tochter los.

Der Angeklagte soll sich laut seiner Verteidigung beim Prozess voll geständig zeigen. Es gilt die Unschuldsvermutung.