10 Peiniger frei
Mutter von Missbrauchsopfer Anna (12) veröffentlicht Buch
17.03.2026Die Mutter der 12-Jährigen soll schonungslos über die sexuellen Übergriffe auf ihre Tochter berichten.
Nach dem Freispruch von zehn jungen Männern im Prozess um geschlechtliche Nötigung und Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung der 12-jährigen Wienerin Anna* (*Name geändert) im September des letzten Jahres, bringt die Mutter des jungen Opfers nun ein Buch beim Verlag "edition a" über den brisanten Fall heraus.
"Ich fühle mich wie in einem falschen Film", sagte sie damals nach den überraschenden Freisprüchen gegenüber oe24. "Für meine Tochter ist das Urteil wie ein Schlag ins Gesicht, sie ist am Boden zerstört." Es sei unglaublich, wie ein solcher Fall behandelt werde. Es werde alles so dargestellt, als ob meine Tochter alles erfunden hätte.
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In dem Buch "ANNA. Die wahre Geschichte meiner Tochter", soll die betroffene Mutter nun schonungslos über die sexuellen Übergriffe auf ihre Tochter, das Versagen der Behörden, ihre Ohnmacht gegenüber der Justiz und einen Gerichtsprozess, der die Wirklichkeit grotesk verzerre, erzählen.
Will in Zukunft verhindern, was Tochter passiert ist
Das Buch zeige die strukturellen Schwächen eines Systems, das eigentlich schützen sollte, und zeichne ein erschütterndes Bild staatlichen Versagens. „Entscheiden wir uns für Einfühlungsvermögen, gegen Vorverurteilungen und dafür, Betroffenen eine echte Chance zu geben?“, fragt die Autorin, welche als Pseudonym den Namen Sophie N. verwendet, um unerkannt zu bleiben. Annas Mutter arbeitet in einem Pflegeberuf. Damit das, was ihrer Tochter passiert sei, in Zukunft verhindert werden könne, habe sich sich entschlossen das Buch zu schreiben.
Das Urteil des Landesgerichts für Strafsachen in Wien sorgte auch in der Bevölkerung für Entsetzen. Die Schülerin soll laut Anklage in Parkhäusern, Wohnungen und sogar Kinderzimmern rund um den Wiener Antonsplatz (Favoriten) mehrfach zum Sex gezwungen worden sein. Als Beweismittel gilt ein heimlich aufgenommenes Video, das sie mit mehreren Jugendlichen zeigt. Darauf ist die Stimme des Mädchens zu hören: "Hör auf!"
Die Urteilsbegründung
Die Urteilsbegründung des Landesgerichts lautete damals: Der Senat lege dar, "dass es in den Angaben der Hauptzeugin große Widersprüche gab, insbesondere zwischen den bei der Polizei getätigten Aussagen und jenen im Rahmen der kontradiktorischen Einvernahme vor Gericht. Auch die eingesehenen Chatverläufe verstärkten diesen Eindruck. Eine im Hauptverfahren gehörte Zeugin, die damals engen Kontakt mit dem Mädchen hatte, bestätigte die Schilderungen ebenfalls nicht, vielmehr berichtete sie, dass ihre Freundin zwar von sexuellen Handlungen, aber weder von Gewalt noch von Vorfällen gegen ihren Willen erzählt habe."