BVT-Skandal

Ex-Verfassungsschützer wieder schuldig - verkaufte er Staats-Geheimnisse?

22.04.2026

Pikantes Urteil in St. Pölten! Ein Ex-Geheimdienstler soll für eine deutsche Privatagentin spioniert haben - und kassierte wohl dafür. Jetzt erfolgte der zweite Schuldspruch! 

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Zweite Runde, gleiches Ergebnis! Ein ehemaliger Beamter des aufgelösten Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) hat am Mittwoch am Landesgericht St. Pölten erneut zwei Monate bedingte Haft wegen Bestechlichkeit kassiert. Mit der Einschränkung: Nicht rechtskräftig!

Was hat der 67-Jährige gemacht?

Der Vorwurf ist brisant: Der Ex-Verfassungsschützer soll für die deutsche Privatermittlerin Christina W. - Deckname "Nina" - gegen Bezahlung Firmenbuch-Abfragen durchgeführt sowie Organigramme und Analysen erstellt haben. Und das alles mit Software des BVT! Insgesamt 7.900 Euro soll er dafür kassiert haben - für sechs Projekte zwischen 2010 und 2015. Oberstaatsanwalt Wolfgang Handler von der WKStA brachte es auf den Punkt: „Die Kombination Geld für pflichtwidrige Amtsgeschäfte ergibt den Vorwurf der Bestechlichkeit."

Der Angeklagte streitet alles ab!

Der 67-Jährige bleibt dabei: „nicht schuldig!“ Er habe alles auf seinem Privatcomputer und in der Freizeit erledigt, nur öffentlich zugängliche Quellen verwendet und keine internen Infos weitergegeben. Die Firmenbuch-Abfragen? Rein dienstlich, nicht für die Deutsche!

Warum überhaupt ein zweiter Rechtsgang?

Das erste Urteil vom Mai 2025 hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) aufgehoben - wegen fehlender Feststellungen zur Verjährung. Jetzt wurde diese Hürde genommen. Das Ergebnis: identisch!

Wie geht es weiter?

Die Staatsanwaltschaft meldete prompt Berufung an - ihr ist die Strafe offenbar zu milde. Die Verteidigung schwieg. Kurzum: Das letzte Wort ist also noch nicht gesprochen.