Weidgerechtigkeit
NÖ-Jagdgesetz: Drohnen zur Rettung von Jungwild
03.02.2026
Seit heute gilt das "modernste Jagdgesetz samt dazugehöriger Verordnung", wie LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf (ÖVP) stolz erklärt.
"Mit dem neuen, modernen Jagdgesetz und der dazugehörigen Verordnung legen wir Schwerpunkte auf die Sicherheit vor Problemwölfen, den Einsatz von Drohnen zur Rettung von jungen Rehkitzen und den Einsatz von Nachtzielhilfen zur Stärkung der Artenvielfalt und Seuchenprävention", sagt LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf (ÖVP). Das sei "ein klares Bekenntnis zu einer verantwortungsvollen Jagd im Sinne unserer Natur und unserer Sicherheit. Wir schützen die Biodiversität und handeln aus Liebe zum Land und aus Verantwortung für Tier und Mensch.“
Jetzt auch Drohnen erlaubt
Ein zentraler Punkt ist dabei die Möglichkeit, Drohnen zur Rettung von Jungwild einzusetzen. Dabei werden Wiesen und Felder mittels Drohnen überflogen, um z.B. junge Rehkitze zu retten. "Damit leben Jagd und Landwirtschaft ihre Verantwortung für die Tiere vor.
Jetzt auch Nachtzielhilfen
- Neue Regelung: Wölfe werden zum Abschuss freigegeben
- Zweiter "Problemwolf" in Zwettl erlegt
- Erstmals Wolf in Niederösterreich abgeschossen
Neu ist die Erweiterung der erlaubten Nachtzielhilfen. Diese haben sich zur Seuchenprävention beim Schwarzwild seit mehreren Jahren bewährt und werden daher jetzt auch bei Fuchs, Marder etc. eingesetzt. Dadurch wird der Schutz von bodenbrütenden Vögeln, Feldhasen und anderen Tieren gestärkt und Krankheiten eingedämmt.
Pernkopf: "Problemwölfe haben bei uns nichts verloren!"
Beim Wolf wurde durch die Novelle der EU-rechtliche Spielraum vollumfänglich genutzt und Abschüsse erleichtert: "Problemwölfe haben bei uns nichts verloren! Die Senkung des Schutzstatus des Wolfes war eine langjährige Forderung von uns und wir setzen die Erleichterungen in Niederösterreich konsequent um“, so Pernkopf.
Entschädigungen bei Nutztierrissen
Der Wolf ist nun als jagdbares Wild in das Gesetz aufgenommen – bei ganzjähriger Schonzeit, mit Ausnahmen für Problemwölfe. Damit werde die Sicherheit für Mensch und Tier sowie die Rechtssicherheit für Jägerinnen und Jäger deutlich erhöht. In der entsprechenden Verordnung sind jetzt Vertreibungen und Vergrämungen ohne Voraussetzungen erlaubt, ebenso wurden die Kriterien für eine Entnahme vereinfacht – etwa bei Annäherungen an Siedlungen oder Rissen an sachgerecht geschützte Nutztiere. Wenn ein Wolf sich erstmalig einer Siedlung auf unter 100 Meter oder einer geschützten Herde nähert, darf das Tier geschossen werden, wenn eine vorhergehende Vertreibung oder Vergrämung erfolglos war. Monitoring, Entschädigungen bei Nutztierrissen und die Unterstützung für Schutzzäune etc. werden fortgeführt.
Fazit
Wenn ein Wolf sich erstmalig einer Siedlung auf unter 100 Meter oder einer geschützten Herde nähert, darf das Tier geschossen werden. Vorausgesetzt, eine Vertreibung oder eine Vergrämung unmittelbar zuvor war erfolglos. Bisher war ein Abschuss erst nach mehrmaligem Annähern erlaubt. Die Verwendung von sogenannten Nachtzielhilfen, die bisher nur für die Jagd auf Wildschweine erlaubt waren, können mit dem neuen Gesetz auch bei der Jagd auf Haarraubwild eingesetzt werden. Dazu gehören Tiere wie der Fuchs, Dachs oder Steinmarder. Zu den Nachtzielhilfen gehören unter anderem Wärmebildgeräte oder Visiereinrichtungen, die das Schießen bei Nacht erleichtern können.
Goldschakal und Nilgans im Jagdgesetz
Der Goldschakal wurde als invasive Art in das Jagdgesetz aufgenommen und kann von Anfang Juli bis Ende März erlegt werden. Ähnlich wie der Wolf jagt das Tier im Rudel. Auch die Nilgans wurde ins Jagdgesetz aufgenommen und darf ganzjährig erlegt werden. Auch die Nachtzeit, während der nur bestimmte Tiere gejagt werden dürfen, wurde verlängert.