Sozialsystem

Regeln für Fremde in der NÖ-Grundversorgung verschärft

01.09.2025

Landesrat Martin Antauer (FPÖ) spricht sich für "Null-Toleranz gegenüber Missbrauch" aus: Wer einen Schutzstatus genieße, dürfe sich nicht auf Kosten der Steuerzahler bereichern. 

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© NÖ Landtag
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"Wir haben wiederholt Fälle erlebt, in denen Fremde in Österreich um Schutz und Hilfe angesucht haben, gleichzeitig aber ungeniert in ihre Heimatländer zurückgereist sind – während sie hier weiter Leistungen kassiert haben", erklärt Landesrat Martin Antauer (FPÖ) eine seit Anfang September geltende Neuregelung.

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Damit möchte Niederösterreich einen weiteren Schritt setzen, um das Bundesland so unattraktiv wie möglich für illegale Migration zu machen.

Monatliche Meldepflicht

Ab sofort muss sich jeder Fremde, der in der Grundversorgung des Landes steht, mindestens einmal pro Monat persönlich bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde melden. Die Aufforderungen werden kurzfristig verschickt, damit Missbrauch ausgeschlossen ist.

"Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, verliert sofort den Anspruch auf Grundversorgung. Das ist eine glasklare Regelung ohne Hintertürchen“, so Antauer.

Das Ziel sei eindeutig: "Null-Toleranz gegenüber all jenen, die den Schutzstatus missbrauchen und sich auf Kosten der Steuerzahler bereichern wollen", so Landesrat Martin Antauer abschließend.
 

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