Hochschule Baden

Verjagter Rektor schlägt zurück: Habe 150.000 Euro eingespart

07.10.2025

Vor einer Woche wurde publik, dass das Bildungsministerium den Rektor Erwin Rauscher der Pädagogischen Hochschule in Baden (PH NÖ) aus dem Amt gehoben hat (oe24 berichtete), nun wehrte sich dessen Anwalt Dominik Kronlechner.

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© APA/GEORG HOCHMUTH
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Das Bildungsministerium hatte Rauscher vorgeworfen, im Verwaltungssystem PH-Online fingierte Lehrveranstaltungen angelegt und damit einen Schaden in der Höhe von 32.522 Euro verursacht zu haben.

Die Begründung von Rauscher für diese Kurse war, dass damit Tätigkeiten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abgegolten wurden, die außerhalb deren normaler Aufgaben gelegen haben - wie zum Beispiel Social Media. Für diese Leistungen wäre aber ein Werkvertrag notwendig gewesen, wie eine interne Revision ergeben hatte.

Kronlechner: Entlassung rechtlich nicht erlaubt

Die Antwort von Anwalt Dominik Kronlechner darauf ist jedoch die dafür fällige Summe von 181.555 Euro. Errechnet hatte er diese anhand der üblichen Honorare (inklusive akademischer Grade) der zwölf Angestellten. Trotz großer finanzieller Diskrepanz haben sich eben jene Angestellten dazu bereit erklärt, diese Leistungen zu übernehmen, behauptete der Anwalt.

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Dadurch habe Erwin Rauscher der Hochschule satte 149.033 Euro eingespart, beschloss Kronlechner seine Rechnung. Darüber hinaus beanstandete er aber noch einen anderen Punkt, denn auch die Abbestellung sei in der Form nicht rechtens.

Das Ministerium hätte auf die gesetzlich vorgesehene Stellungnahme warten müssen, bevor es diesen Schritt geht, so der Anwalt. Nun hat zum Beispiel der zuständige Hochschulrat erst im Nachhinein die Chance auf eine Stellungnahme (bis 10. Oktober).

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