30 Produkte getestet

AK warnt vor Alkohol in süßer Schuljause

17.09.2025

Erst ab 1,2 Volumsprozent muss Alkohol verpflichtend gekennzeichnet werden.
 

 

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. Ob in Milchbrötchen, Croissants oder Kuchenrollen: Bei zahlreichen Produkten wird Alkohol zugesetzt. Für Konsument:innen ist das oft nicht auf den ersten Blick erkennbar – dabei betrifft es auch Backwaren, die gerne Kindern gegeben werden. Eine Untersuchung der AK Oberösterreich zeigt, welche Mengen in gängigen Produkten stecken und warum eine bessere Kennzeichnung längst überfällig ist.

Die AK kaufte daher 30 abgepackte Backwaren, bei denen im Zutatenverzeichnis Alkohol, Ethanol oder Ethylalkohol vermerkt war. Bei vier dieser Produkte war die Zutat Alkohol optisch hervorgehoben, bei drei weiteren wurde die enthaltene Menge freiwillig angegeben. Ein unabhängiges Labor ermittelte schließlich den tatsächlichen Alkoholgehalt.

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Bei Getränken ist die Kennzeichnung des Alkoholgehalts ab 1,2 Volumenprozent Pflicht – umgerechnet auf feste Lebensmittel entspricht das etwa 0,95 Gramm Alkohol pro 100 Gramm. Die Laborauswertung zeigte, dass bei einem Croissant trotz Deklaration kein Alkohol nachweisbar war, während die restlichen Croissants 0,2 bis 1,1 Gramm Alkohol je 100 Gramm enthielten. Bei den Milchbrötchen lagen die Werte zwischen 0,2 und 0,7 Grammund auch die anderen Backwaren wie etwa Kuchenriegel, Madeleines oder Biskuitrollen wiesen mit 0,3 bis 1 Gramm pro 100 Gramm ähnliche Mengen auf.   

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