Konsumentenschutz

Defekte Online-Ware: Händler müssen haften

14.07.2025

Konsument aus Steyr bekam beschädigte Online-Ware. Mit Hilfe der AK holte er sein Geld zurück.

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Steyr. Ein Mann aus Steyr bestellte online ein Dachzelt um 2.700 Euro – beschädigt geliefert, mit Loch. Der Händler wollte ihn zur Selbstreparatur oder risikoreichen Rücksendung drängen. Doch laut Arbeiterkammer OÖ ist klar: Die Gewährleistung greift.

„Die Ware muss mangelfrei ankommen, der Händler trägt das Risiko“, so Ulrike Weiß vom Konsumentenschutz. Mithilfe der Arbeiterkammer bekam der Kunde sein Geld zurück. Die Arbeiterkammer rät: Immer Fotos machen, schriftlich reklamieren und bei Problemen die AK einschalten. So sichern sich Konsumenten die besten Chancen auf Erstattung.

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