OGH-Schuldspruch
Immodeal am Traunsee - Anwalt legt Berufsberechtigung zurück
11.02.2026Verurteilter bleibt aber weiter in seiner Kanzlei tätig.
Gmunden. Einer der in der Bootshaus-Causa vom Traunsee verurteilten Anwälte verzichtet vorerst auf die Ausübung seiner Berufsberechtigung. Er werde aber weiter in seiner Kanzlei tätig sein, jedoch nicht mehr in der Funktion als Rechtsanwalt, wie die Kanzlei in einer Aussendung mitteilte. Eine zweite, ebenfalls in diesem Fall verurteilte Anwältin ist schon länger nicht mehr im Rechtsanwaltsberuf tätig.
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Erst vergangene Woche hatte nach dem fragwürdigen Grundstücksdeal am Traunsee der Oberste Gerichtshof (OGH) die Schuldsprüche wegen schweren Betrugs gegen eine Immobilienmaklerin, zwei Grundstücksentwickler und zwei Anwälte bestätigt. Die Angeklagten sollen eine damals 83-jährige demente Frau dazu gebracht haben, ihr Grundstück deutlich unter Wert zu verkaufen und wurden dafür zu teilbedingten Haftstrafen zwischen 18 und 36 Monaten verurteilt. Die Strafhöhen sind dabei noch nicht rechtskräftig.