Häufige Praxis
„Zwischenparken beim AMS“: AK will, dass Betriebe ein Monat Arbeitslosengeld bezahlen
30.01.2026Durch „Zwischenparken beim AMS“ verlieren Arbeitnehmer tausende Euro.
OÖ. Die Regeln der Arbeitslosenversicherung in Österreich ermöglichen es Betrieben, Beschäftigte bei Auftragsschwankungen vorübergehend beim AMS anzumelden, anstatt sie durchgängig zu beschäftigen. Dieses „Zwischenparken“ ist für Unternehmen praktisch kostenfrei, bedeutet jedoch für die betroffenen Beschäftigten langfristig große finanzielle Nachteile. Zugleich entstehen dem Staat durch diese Unternehmenspraxis jährliche Kosten bis zu 700 Millionen Euro. „Das ,Zwischenparken‘ von Beschäftigten ist sozial ungerecht, wirtschaftlich ineffizient und für den Staat sehr teuer. Wer Risiken auf die Allgemeinheit abwälzt, soll auch die Kosten tragen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. Die AK Oberösterreich schlägt konkrete Maßnahmen für mehr Gerechtigkeit vor.
Betriebe, die häufig temporäre AMS-Auszeiten einsetzen, müssen stärker an den entstehenden Kosten beteiligt werden. Betriebe, die diese Praxis besonders oft anwenden, haben höhere Beiträge zu leisten.
Ein Monat Arbeitslosengeld durch den Arbeitgeber als pragmatische Zwischenlösung
Der Betrieb übernimmt das Arbeitslosengeld für den ersten Monat nach der Beschäftigungsbeendigung. Dieses leicht umsetzbare Modell hätte eine starke Lenkungswirkung bei geringer administrativer Belastung.
Mehr als zehn Prozent sämtlicher Beschäftigungsaufnahmen in Österreich sind Wiedereinstellungen beim selben Dienstgeber. Rund die Hälfte davon erfolgt nach maximal zwei Monaten Arbeitslosigkeit.