Kein April-Scherz!

Radfahrer haben ab jetzt Vorrang

31.03.2019

Das Leben auf der Straße wird neu geordnet. Radfahrer haben neue Pflichten und Rechte.

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Wien. Österreich wird immer mehr zum Land der Radler. Laut Verkehrsclub Österreich fahren wir insgesamt 5,2 Millionen Kilometer pro Tag. Jeder zweite Österreicher radelt ­regelmäßig. Ab heute ändern sich einige Regeln.

  • Reißverschluss. Wenn ein Radweg zu Ende ist und in eine Straße übergeht, gilt das Reißverschlussprinzip (abwechselnd ein Auto, dann ein Radler).
  • Vorrang. Wichtig für die ­Sicherheit: Wenn ein Radweg parallel zur Straße verläuft, hat der Biker jetzt immer Vorrang vor einem rechtsabbiegenden Auto.
  • Zebrastreifen. Das Fahren auf einem Schutzweg ist künftig verboten. Das bedeutet: Absteigen und schieben bis zur anderen Straßenseite, außer es gibt Bodenmarkierung.
  • Ab 9 Jahren. Kinder ab 9 dürfen nach einer Radfahrprüfung auch ohne Erwachsene radeln.

Die neuen Regeln für E-Scooter gelten erst mit der nächsten STVO-Novelle ab 1. Juni:

  • Gehsteig verboten. E-Scooter werden von Fußgängern strikt getrennt.
  • Speed. Sind 25 km/h. Das Gerät darf max. 600 Watt haben.
  • Alter. Bis 12 Jahre nur in Begleitung einer Person, die über 16 Jahre alt ist.
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