Das Leben auf der Straße wird neu geordnet. Radfahrer haben neue Pflichten und Rechte.
Wien. Österreich wird immer mehr zum Land der Radler. Laut Verkehrsclub Österreich fahren wir insgesamt 5,2 Millionen Kilometer pro Tag. Jeder zweite Österreicher radelt regelmäßig. Ab heute ändern sich einige Regeln.
- Reißverschluss. Wenn ein Radweg zu Ende ist und in eine Straße übergeht, gilt das Reißverschlussprinzip (abwechselnd ein Auto, dann ein Radler).
- Vorrang. Wichtig für die Sicherheit: Wenn ein Radweg parallel zur Straße verläuft, hat der Biker jetzt immer Vorrang vor einem rechtsabbiegenden Auto.
- Zebrastreifen. Das Fahren auf einem Schutzweg ist künftig verboten. Das bedeutet: Absteigen und schieben bis zur anderen Straßenseite, außer es gibt Bodenmarkierung.
- Ab 9 Jahren. Kinder ab 9 dürfen nach einer Radfahrprüfung auch ohne Erwachsene radeln.
Die neuen Regeln für E-Scooter gelten erst mit der nächsten STVO-Novelle ab 1. Juni:
- Gehsteig verboten. E-Scooter werden von Fußgängern strikt getrennt.
- Speed. Sind 25 km/h. Das Gerät darf max. 600 Watt haben.
- Alter. Bis 12 Jahre nur in Begleitung einer Person, die über 16 Jahre alt ist.