Urteil

Richter in Tschechien entscheiden für Atomgegener

01.04.2008

Oberstes tschechisches Verwaltungsgericht hält Verschleierungspraxis des Temelin-Betreibers für gesetzeswidrig.

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Die Gegner des südböhmischen Atomkraftwerks Temelin haben vor Gericht einen Etappensieg erzielt. Tschechiens Oberster Verwaltungsgerichtshof erklärte die Praxis des Temelin-Betreibers CEZ, die Herausgabe von Informationen unter Hinweis auf das "Betriebsgeheimnis" zu verweigern, für gesetzwidrig. Die tschechische Atom-Aufsichtsbehörde SUJB habe mit der Weigerung, Informationen weiterzugeben, "einen Fehler" gemacht, sagte die Sprecherin des tschechischen Höchstgerichts, Sylva Dostalova, am Dienstag laut der Nachrichtenagentur CTK.

Klage wegen Informationsdefiziten
Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte damit ein vorangegangenes Urteil des Prager Gerichts, das einer tschechischen Anti-Atomenergie-NGO Recht gegeben hatte. Die NGO "In der Notfallszone des Temelin-AKW" hatte Klage gegen die tschechische Atomaufsicht eingebracht, weil diese Informationen über Defekte und Mängel in Block 1 des AKW Temelin unter Verschluss gehalten hatte. Begründet hatte dies die Behörde mit der Position von CEZ, wonach es sich um ein Betriebsgeheimnis handle. Die NGO hatte sich zuerst direkt an den Kraftwerksbetreiber gewandt, dort aber nichts erreicht.

Behörde wusste nicht Bescheid
Das Verwaltungsgericht urteilte nun, dass ein Betriebsgeheimnis in einem solchen Fall präziser definiert werden müsse. Laut Richterin Eliska Cihlarova sei die Aufsichtsbehörde auch angehalten, als Betriebsgeheimnis deklarierte Informationen aktiv zu prüfen. "Wenn wir gewusst hätten, dass wir autorisiert sind, Betriebsgeheimnisse zu beurteilen, dann hätten wir keine Beschwerde eingereicht", reagierte SUJB-Sprecherin Dana Drabova. Man werde das Urteil aber befolgen.

Zustimmung in Österreich
Erfreut über das Urteil zeigte sich der oberösterreichische Anti-Atombeauftragte Radko Pavlovec. Das nunmehrige Urteil ebne den Weg zu einer "wesentlich vereinfachten Informationsgewinnung über die Sicherheit tschechischer Atomanlagen", so Pavlovec laut Aussendung vom Dienstag. Es handle sich um einen "wichtigen Erfolg im Rahmen der grenzüberschreitenden Anti-Atom-Offensive des Landes Oberösterreich".

Das Gericht habe den "oft geäußerten Vorwurf" bestätigt, wonach die Nuklearaufsichtsbehörde "im vorauseilenden Gehorsam die Interessen des Temelin-Betreibers vertritt". Die südböhmischen Atomgegner hätten bereits im Jahr 2005 detaillierte Informationen über sicherheitsrelevante Projektänderungen im AKW Temelin sowie über die Probleme mit nuklearem Brennstoff verlangt und nicht erhalten. Die Abberufung der SUJB-Leitung sei "zur Herstellung der Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit der Behörde" unabdingbar.

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