Frau erfroren
Mord-Krimi am Großglockner: Neue Schock-Details bekannt
06.12.2025Es ist ein Fall, der Österreich erschüttert!
Kerstin G. (33), eine selbst ernannte „Winterseele“ und „Bergmensch“, wurde nur wenige Meter unterhalb des Gipfelkreuzes des Großglockners tot aufgefunden – knapp 50 Meter vor dem Ziel einer nächtlichen Bergtour. Geführt von ihrem erfahrenen Bergsteiger-Freund Thomas P.(39), wurde dort aber mutterseelenallein zurückgelassen.
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Die Staatsanwaltschaft Innsbruck erhebt schwere Vorwürfe: fahrlässige Tötung. Denn während P. als erfahrener Alpinist eine nächtliche Wintertour auf Österreichs höchsten Berg plante, war G. eine unerfahrene Bergsteigerin – und damit vollkommen auf seinen Schutz angewiesen.
Die dramatische Nacht:
• Temperaturen: –20 °C (–4 °F)
• Aufstiegshöhe: über 12.000 Fuß (rund 3.800 Meter)
• Start der Notlage: bereits um 20.50 Uhr
G. soll laut Ermittlern erschöpft, unterkühlt und völlig orientierungslos gewesen sein.
Um 2 Uhr morgens, so die Staatsanwaltschaft, ließ P. dann seine Freundin schließlich zurück – ohne Notruf, ohne Schutz, ohne Rettungsdecken, obwohl diese vorhanden gewesen sein sollen.
Frau erfroren
„Die Frau fror zu Tode. Da der Angeklagte die Tour geplant hatte und alpin sehr erfahren ist, war er als verantwortlicher Führer anzusehen“, heißt es in der Anklage.
Versäumte Notrufe – und ein Hubschrauber, der ignoriert wurde
Bereits um 22.50 Uhr flog ein Polizeihubschrauber in Sichtweite der beiden – doch P. gab keine Notsignale, keinen Anruf, keinen Hinweis auf ihre kritische Lage.
Stattdessen:
• 1.35 Uhr: erster Anruf bei der Alpinpolizei – danach stellte er das Handy laut Ermittlern auf lautlos.
• 2.00 Uhr: er ließ G. zurück, ohne sie zu schützen.
• 2.30 Uhr: eine Trail-Kamera filmte ihn bereits allein im Abstieg.
• 3.30 Uhr: erneuter Notruf – da war G. seit Stunden verloren.
Webcam- und Trailcam-Bilder dokumentieren die letzte gemeinsame Nacht in extremer Höhe – und der Lagerplatz kurz unter dem Gipfel, wo sie später tot gefunden wurde.
Verteidigung spricht von „tragischem Unfall“
Anwalt Kurt Jelinek bestreitet die Vorwürfe gegen seinen Mandanten entschieden. P. habe niemanden im Stich gelassen, beteuert er: Es handle sich um einen „tragischen, schicksalhaften Unfall“.
Doch die Ermittler sehen das anders: Zu viele Versäumnisse, zu viel Erfahrung auf seiner Seite, zu viel Abhängigkeit auf ihrer.
Die zentrale Frage, die nun ein Gericht klären muss: Hätte Kerstin G. noch leben können, wenn ihr Freund rechtzeitig Hilfe geholt hätte?