Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat Anklage wegen "grob fahrlässiger Tötung" gegen den 36-jährigen Alpinisten erhoben.
Innsbruck. Am 19. Jänner dieses Jahres ereignete sich am Großglockner ein furchtbares Drama: Eine 33-jährige Frau starb kurz vor dem Gipfel, nachdem ihr Freund (36) sie am Berg zurückgelassen hatte – oe24 berichtete bereits. Das Paar war gegen 2 Uhr nachts auf Österreichs höchsten Berg unterwegs, die Frau unerfahren und nur mit ungeeigneter Ausrüstung wie Snowboard-Softboots, wie "Bild" berichtet. Der erfahrene Alpinist stieg allein ab, um Hilfe zu holen, während seine Freundin "schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert" zurückblieb, so der Vorwurf.
"Der Angeklagte hätte angesichts des starken bis stürmischen Windes mit Windgeschwindigkeiten bis zu 74 km/h sowie der Temperatur von ca. minus 8 Grad, was unter Berücksichtigung des 'Windchill'-Effektes zu einem Kälteempfinden um minus 20 Grad führt, spätestens am sogenannten 'Frühstücksplatzl' umkehren müssen", zitiert "Bild" die Staatsanwaltschaft.
Die Frau (links), die von ihrem Freund (rechts) am Berg zurückgelassen wurde und verstarb.
Bergsteiger bestreitet die Vorwürfe
Die Ankläger werfen ihm vor, seine Freundin nicht ausreichend versorgt zu haben, während er selbst vom Berg abstieg, um Hilfe zu holen. Laut Ermittlern habe der Alpinist keinen Notruf vor Einbruch der Dunkelheit abgesetzt, noch Notsignale an einen vorbeifliegenden Hubschrauber gegeben. Die Alpinpolizei hätte versucht Kontakt mit ihm aufzunehmen – er habe aber erst um 0.35 Uhr die Polizei angerufen und die Rettungskräfte erst um 3.30 Uhr verständigt, berichtet "Bild". Zwischenzeitlich sei sein Telefon auf lautlos gestellt und verstaut gewesen. Der Bergsteiger bestreitet die Vorwürfe. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Einsatzkräfte im Hubschrauber fanden die tote Frau unterhalb des Gipfels.
Die Bergrettung kam zu spät; die Frau erfror allein unter widrigen Bedingungen. Ermittler werteten Smartphones, Sportuhren und Zeugenaussagen aus, um die Abläufe zu rekonstruieren.
Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat gegen den 36-jährigen Bergsteiger Anklage wegen "grob fahrlässiger Tötung" erhoben. Sein Anwalt sagt gegenüber "Bild": "Es tut ihm sehr leid, wie es gekommen ist. Wir gehen von einem tragischen, schicksalhaften Unglück aus."
Der Prozess startet am 19. Februar 2026 am Landesgericht Innsbruck. Bei einer Verurteilung droht dem 36-jährigen Bergsteiger eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.