Mit Anfang 2026
Steiermark kürzt erstmalig die Sozialhilfe-Leistungen
11.09.2025"Die soziale Hängematte ist Geschichte", so der FPÖ-Soziallandesrat.
Stmk.„9.000 Euro netto monatlich für eine syrische Großfamilie in Wien versteht wohl niemand und sind ein warnendes Beispiel für verfehlte Sozialpolitik. Daher war für uns in der Steiermark klar: Wer hart arbeitet, etwas leistet und seine Steuern bezahlt, darf nicht der Dumme sein. Wer vorübergehende Hilfe braucht, soll sie bekommen", sagt LH Mario Kunasek (FPÖ)
Die steirische Sozialunterstützung wird grundlegend reformiert; unter anderem werden Bemühungspflicht eingeführt, Sanktionen erhöht und verschärft sowie Gelder für kinderreiche Familien verringert; Höchstsatz wird österreichweit erstmalig verringert – mehr Fairness für jene, die ihr Einkommen durch Arbeit erwirtschaften und mit ihren Steuergeldern die Sozialhilfe finanzieren; massive budgetäre Einsparungen erwartet; Gesetz geht nun in Begutachtung und soll Anfang 2026 in Kraft treten.
"Wir stellen das steirische Sozialsystem auf ein neues, gerechtes Fundament – mit klaren Pflichten, strengen Sanktionen und einer Leistungshöhe, welche die völlig aus dem Ruder gelaufenen Zahlungen vor allem für kinderreiche Familien, überwiegend ohne österreichische Staatsbürgerschaft, wieder auf ein gerechtes Maß zurückführt. Die soziale Hängematte ist Geschichte. Ziel dieser Reform ist nichts weniger als die Neuausrichtung des steiermärkischen Sozialsystems, weg von einer Struktur der Abhängigkeit hin zu einem System, das Unterstützung mit klaren Pflichten, Leistung mit Anerkennung und Hilfe mit Eigenverantwortung verbindet und zudem auch zukünftig finanzierbar bleibt”, zeigt sich der zuständige FPÖ-Soziallandesrat Hannes Amesbauer äußerst zufrieden mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf, der in enger Abstimmung mit dem Koalitionspartner entstand.
Erstmalige Absenkung des Höchstsatzes
Es gibt eine österreichweit erstmalige Absenkung des Höchstsatzes auf 95 Prozent – ausgehend vom Ausgleichszulagenrichtsatz .Andererseits werden wie bereits angekündigt die Höchstsätze für Minderjährige an die erfolgreichen Modelle in Ober- und Niederösterreich angepasst.
Es erfordere laut Amesbauer die Gerechtigkeit, dass Mindestpensionisten mit dem für sie relevanten Ausgleichszulagenrichtsatz anders behandelt werden als jene, die ab dem ersten Tag des positiven Asylbescheids – ohne jemals gearbeitet zu haben – Leistungen beziehen.
Wohnkostenpauschale wird gesenkt
Die Wohnkostenpauschale wird von 20 auf 15 Prozent abgesenkt und der Zuschlag für kinderreiche Alleinerziehende wird parallel zu den Höchstsätzen für Minderjährige abgeändert. Konkret sind es für einen Minderjährigen neun Prozent, für den Zweiten sechs Prozent und für alle weiteren sind es jeweils drei Prozent. Im finanziellen Kontext sind auch die neuen Regelungen für Rückerstattungen zu sehen, von diesen ist nur mehr abzugehen, wenn die Höhe der Rückerstattung den Verwaltungsaufwand übersteigt.
Die Reform bringt nicht nur strukturelle Fairness, sondern auch handfeste wirtschaftliche Entlastungen für Land und Gemeinden, insgesamt ergibt sich ein jährliches Einsparungspotenzial zwischen 12 und 13 Millionen Euro, wovon 40 Prozent den Gemeinden zufallen.
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Klare Sanktionsmöglichkeiten
Ein eindeutiges Kriterium für mehr Fairness sind auch klare Sanktionsmöglichkeiten. Rechte und Pflichten sind noch genauer festgelegt und wer sich dauerhaft verweigert, kann konsequent sanktioniert werden. Konkret werden Mitwirkungspflichten, beispielsweise im Bereich der Aus- und Weiterbildung oder der Integration, klarer definiert und noch konsequenter mit Sanktionsmöglichkeiten belegt, wodurch die im Regierungsprogramm festgeschriebene Bemühungspflicht um den Deutscherwerb abgedeckt wird. Die Steiermark geht auch bei der Sanktionierung von Verstößen österreichweit voran und erhöht das Ausmaß der Leistungskürzungen. Bislang wurde der jeweilige Höchstsatz ohne Verwarnung für die Dauer von drei Monaten um 25 Prozent gekürzt. Hier erhöht sich die Kürzung zukünftig auf 50 Prozent. Ab dem dritten Fehlverhalten sind es 75 statt 60 Prozent. Eine Angleichung an andere Bundesländer ist die Normierung einer hundertprozentigen Kürzung bei fortgesetztem Fehlverhalten. Eine Möglichkeit, die in der Steiermark bislang nicht bestand. Der Lebensunterhalt und der Wohnbedarf der übrigen Bezugsberechtigten einer Bedarfsgemeinschaft dürfen im Zuge von Kürzungen jedenfalls nicht gefährdet werden.