Missbrauchsversuch
Syrer fiel über Wienerin beim Sonnenbaden her - nur halbes Jahr Haft
23.06.2025Ein 21-jähriger Syrer, der beim Wienerbergteich in Favoriten eine junge Frau ins Gebüsch zerrte und über sie herfallen wollte, bekam 30 Monate Haft - doch 24 Monate davon wurden auf Bewährung ausgesetzt. Noch verstörender: Seine Aussagen beim Prozess.
Wien. Der heute 21-jährige Zuwanderer muss also nur für ein halbes Jahr ins Gefängnis, weil er vor zwei Jahren eine junge Frau beim Sonnenbaden schwer belästigt, sie ins Gebüsch gezerrt und versucht haben soll, sie zu vergewaltigen. Der Übergriff passierte am 20. Juli 2023 beim großen Teich im Naherholungsgebiet Wienerberg. Nur der Umstand, dass das gleichaltrige Opfer laut und panisch schrie, bewahrte es vor Schlimmerem und der Angreifer ließ von ihr ab. Das nicht gerade generalpräventiv abschreckende nicht rechtskräftige Urteil von einem Wiener Schöffengericht: 30 Monate, davon 24 Monate bedingt.
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Mann begann vor ihr zu masturbieren
Hier, was genau passiert ist: Eine junge Wienerin wollte sich an dem heißen Sommertag eine Abkühlung gönnen und ging zu dem Teich zum Baden. Weil sie sich aufgrund ihrer Figur unwohl fühlte, suchte sie sich einen Platz abseits der anderen Badegäste. Schon beim Hingehen fiel ihr ein junger Mann auf, der sich dann plötzlich in ihre Nähe setzen wollte. Sie wollte nicht unhöflich sein und stimmte zu. Doch schon begann der junge Syrer zu masturbieren. Als er noch fragte, ob sie einen Freund hätte und ob er ihre Kontaktdaten von der Plattform Instagram haben könne, "bekam sie es mit der Angst zu tun", wie die Staatsanwältin ausführte.
Opfer fotografierte mit Handy - Täter ausgeforscht
Die Frau zog sich rasch an, machte noch geistesgegenwärtig mit ihrem Handy zwei Fotos von dem Mann und lief davon. Der Angeklagte (geringfügig beschäftigt als Essenszusteller und AMS-Geld-Empfänger) folgte ihr und verlangte, dass sie noch "fünf Minuten" bleiben soll, um geschlechtliche Handlungen an ihm vorzunehmen, wie es in der Anklageschrift stand. Die Frau hat laut Anklägerin gemeint, ob "er deppert ist", und wollte weg. Da packte der Mann die heute 23-Jährige von hinten und drängte sie Richtung Gebüsch. Weil die Frau laut zu schreien begann, ließ er von ihr ab und flüchtete.
"Wra ich nicht. Frauen anzuschauen, das ist haram"
Mittels Gesichtserkennungsprogramm wurde der Syrer ausgeforscht und angeklagt. Er leugnete den sexuellen Übergriff. "Wenn es so abgelaufen wäre, könnte ich mich daran erinnern. Ich habe vermutlich mit der Dame nur gesprochen. Ich sprech mit sehr vielen Damen", sagte er, um gleich weiter zu betonen, dass es ihm aufgrund seiner Religion verboten sei, "Frauen anzuschauen, das ist haram". Und auf die Frage der Richterin, Katharina Adegbite-Lewy, warum die Frau das erfinden sollte: "Es ist so nicht passiert."
Das Opfer, das als Zeugin kontradiktorisch in einem Nebenzimmer befragt wurde, gab genau wieder, was an dem heißen Julitag geschehen ist. Sie habe mehrfach gesagt, dass sie kein Interesse habe. Als der Syrer sie packte, "konnte ich in dem Moment nicht realisieren, was passiert". Dennoch schrie sie laut und der Mann ließ von ihr ab, sagte die 23-Jährige, die bis heute nicht alleine rausgehen kann und unter einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet.
Mit der Aussage der 23-Jährigen konfrontiert, meinte der Beschuldigte: "Es gibt keine Zeugen, es gibt nicht einmal einen Beweis." Dem widersprach die Richterin: "Doch es gibt eine Zeugin und es gibt Fotos von Ihnen." Er behauptete dann, dass er die Frau noch nie gesehen habe. Auf die Fotos von ihm auf dem Handy der 23-Jährigen angesprochen, meinte er dann plötzlich: "Ich kann mich an sie nicht erinnern. Ich würde das weder aus menschlicher noch aus religiöser Sicht tun."
Weiteres Gerichtsverfahren wegen Überfall mit Freunden, Pistolen und Messern
Gegen den Mann läuft noch ein weiteres Verfahren wegen gefährlicher Drohung mit dem Tod. Er soll mit fünf anderen im März dieses Jahres einen Mann mit Messern und einer Pistole bedroht haben. Das Verfahren wurde allerdings ausgeschieden, um das Strafverfahren wegen des Sexualdelikts abzuschließen.
"Es besteht überhaupt kein Zweifel, dass das so stattgefunden hat", sagte die Richterin, die dem Opfer Glauben schenkte. Der bisher unbescholtene Syrer muss von den 30 Monaten für ein halbes Jahr ins Gefängnis. Er erbat sich drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin nahm das Urteil an. Zudem muss er nach der Entlassung eine Sexualberatung und Bewährungshilfe in Anspruch nehmen.