Verfassungsexperte:

Mahü-Abstimmung ist rechtswidrig

13.01.2014

8.075 EU-Bürger sollen mitmachen.

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Kein Tag ohne neue Aufregung über die Verkehrsberuhigung in der Mariahilfer Straße. Jetzt hat sich der angesehene Verfassungsrechtler Heinz Mayer zu Wort gemeldet und zweifelt an der Rechtmäßigkeit der Bürgerbefragung. Denn das Wiener Volksbefragungsgesetz erlaubt nur österreichischen Staatsbürgern, abzustimmen. Doch bei der am 17. Februar startenden Befragung dürfen auf rot-grünen Beschluss auch 8.075 EU-Bürger mitmachen.

Nur Meinungsumfrage. Aus der Magistratsdirektion heißt es nun: „Wir machen ja keine Volksbefragung, auf die sich Mayer bezieht, sondern eine unverbindliche Meinungsumfrage bei einem bestimmten Personenkreis.“
Bezirksebene. Genau so umgehe Rot-Grün die gesetzlichen Vorgaben, da es bei „informellen Bürgerbefragungen“ keine Rechtmäßigkeitskontrolle gebe und somit „der Manipulation Tür und Tor geöffnet“ würden, kritisiert Mayer.
SPÖ und Grüne betonen: „Auch bei Wien-Wahlen dürfen EU-Bürger auf Bezirksebene wählen."

(mic)

Wirtschaftskammer startet jetzt Mahü-Befragung bei Unternehmern

Die Wirtschaftskammer will nun mit einer umfangreichen Mitgliederbefragung in den Bezirken Mariahilf und Neubau wissen, wie sich die Lage für die Unternehmen durch die Verkehrsberuhigung verändert hat. Gefragt wird nach Veränderungen bei Umsatz, der Kundenfrequenz, Mitarbeiterzahl und wirtschaftlichen Lage seit der Verkehrsberuhigung.

Fuzo-Abstimmung.
„Außerdem fragen wir sie, ob die Verkehrsberuhigung beibehalten werden soll“, so Wirtschaftskammer-Chefin Brigitte Jank. Das Ergebnis solle Ende Februar vorliegen. „Die Stimme der Wirtschaft kann die Politik nicht außer Acht lassen“, so Jank.

C. Mierau

 

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