Heumarkt Neu 2023
Gericht hat entschieden: Heumarkt-Projekt benötigt Umweltprüfung
02.02.2026Das umstrittene Bauprojekt "Heumarkt Neu 2023" des Investors Michael Tojner darf nicht ohne Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) weiterverfolgt werden. Diese Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht am Samstag gefällt.
Das Gericht hat festgestellt, dass das aktuelle Vorhaben potenziell das historische Zentrum Wiens als UNESCO-Welterbe beeinträchtigt. Die Wiener Landesregierung hat im November 2024 entschieden, dass für die neue Projektvariante keine UVP notwendig sei. Vorgesehen ist ein Gebäude mit 49,95 Metern Höhe. Dagegen haben 63 Privatpersonen und zwei Umweltorganisationen Beschwerde erhoben. Befürchtet wurde, dass das Stadtbild leidet und wichtige Frischluftschneisen verloren gehen könnten.
Mehrheit der Beschwerden erfolgreich
Das Gericht hat in seinem Erkenntnis der Argumentation der Beschwerdeführer gefolgt. Die geplante Bauhöhe könne das geschützte Stadtbild wesentlich stören. Grundlage der Entscheidung war ein Sachverständigengutachten, ergänzt durch eine mündliche Verhandlung im Dezember 2025. Der Großteil der Einwände ist anerkannt worden, der Bescheid der Landesregierung ist aufgehoben worden.
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Eine ordentliche Revision hat das Gericht nicht zugelassen. Damit ist der Weg für einen sofortigen Baustart versperrt. Die Projektwerberin hat aber weiterhin die Möglichkeit, eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof oder eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof einzubringen. Diese Optionen müssen innerhalb von sechs Wochen genutzt werden.
Rückblick auf eine lange Geschichte
Es ist nicht das erste Mal, dass das umstrittene Bauvorhaben am Heumarkt vor Gericht gelandet ist. Bereits 2019 ist eine frühere Variante mit 68,2 Metern Höhe vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben worden. Auch im Jahr 2021 hat das Gericht ein UVP-freies Projekt mit 56,5 Metern gekippt. In beiden Fällen hat der Schutz des Welterbes schwerer gewogen als die Interessen der Investoren.
Der aktuelle Entscheid zeigt, dass das Gericht eine klare Linie verfolgt. Wer in sensiblen Zonen bauen will, muss die Regeln einhalten und Rücksicht auf das kulturelle Erbe nehmen. Die Stadt Wien steht nach der dritten juristischen Niederlage erneut unter Zugzwang.
Ludwig verteidigt Welterbeschutz
Bürgermeister und Landeshauptmann Michael Ludwig (SPÖ) hat zuletzt im Wiener Landtag bekräftigt, dass die Stadtregierung weiter auf den Erhalt des Welterbestatus hinarbeiten werde. Er hat auf gesetzte Maßnahmen verwiesen, aber betont, dass man einem Investor keine konkrete Projektvariante vorschreiben könne.
Die Innenstadt steht nach wie vor auf der Roten Liste der gefährdeten Welterbestätten. Das Heumarkt-Projekt ist seit Jahren ein Prüfstein für den Umgang mit Bauvorhaben im Schutzbereich. Mehrfach ist das Vorhaben überarbeitet und in seiner Dimension reduziert worden. Das Urteil zeigt erneut, wie sensibel das Gleichgewicht zwischen Stadtentwicklung und Kulturerbe in Wien bleibt.