Gutachten

Projekt-Ende? Gerichtsgutachten lässt kleinste Heumarkt-Variante abblitzen

Zuerst verdonnerte das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) das Neumarkt-Projekt und Michael Tojners Wertinvest zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), nun lässt deren Gutachten sogar die kleinste Variante abblitzen.

Denn das UNESCO-Weltkulturerbe in Wien sei auch in der 50-Meter-Minimalversion "erheblich" beeinträchtigt. So zitiert der Kurier aus vorliegenden Gerichtsgutachten.

Das Gutachten von der deutschen Expertin Birgitta Ringbeck bezieht sich auf das Projekt "Heumarkt Neu 2023" mit Bauhöhen von 49,95 Metern (Wohnturm) und 47,85 Metern (Hotelturm). Sollte das Gericht dem Gutachten folgen, ist auch hier eine UVP notwendig.

Tojner wollte das Projekt trotz wehrhafter UNESCO via nationaler Gericht durchbringen, aber durch dieses Gutachten ist dem wohl auch ein Riegel vorgeschoben. Das überarbeitete Projekt enthalte nicht die "Vorgaben und Korrekturmaßnahmen" des Welterbezentrums, heißt es im Gutachten.

Stadt Wien verweist auf Tojner

Das Gutachten von Christa Riecher, welches Wien herbeigezogen hat, zitiert der Kurier mit "nicht plausibel und nachvollziehbar" aus dem Gerichtsgutachten. Die Verhandlung beim BVwG ist für Anfang Dezember angesetzt.

Tojners Anwalt Karl Liebenwein wird gegen dieses Gutachten aber vorgehen, heißt es. Er unterstellt methodische Fehler. Mittlerweile dürfte die Stadt Wien aber auch nicht mehr vollends hinter dem Vorhaben stehen. Die MA 22 (Umweltschutz) sieht Wertinvest am Zug, der von dort müsse die Revision und der Antrag auf eine UVP kommen.

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