Das umstrittene Bauprojekt am Heumarkt steht erneut vor einer ungewissen Zukunft. Ein Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts verlangt eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Damit droht dem Projekt eine langwierige Verzögerung.
Das Hochhausprojekt am Heumarkt gerät erneut unter Druck. Nachdem die Stadt Wien im Jahr 2024 zu dem Schluss kam, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig sei, und der Investor Michael Tojner diese Einschätzung teilte, kam das Bundesverwaltungsgericht nun zu einem völlig anderen Schluss. Laut einem aktuellen Bericht des Kurier muss das umstrittene Bauvorhaben eine solche Prüfung durchlaufen. Die Umsetzung könnte sich dadurch erheblich verzögern oder sogar scheitern.
Im Zentrum der Entscheidung steht das Projekt "Heumarkt neu 2021". Geplant sind ein Wohnturm mit rund 56,5 Metern Höhe sowie ein Hotel mit etwa 47,85 Metern. Diese Dimensionen stoßen weiterhin auf Widerstand bei internationalen Fachgremien. Das Bundesverwaltungsgericht sieht "große negative Beeinträchtigungen" des UNESCO-Welterbes. Besonders betroffen wären der Blick vom Belvederegarten und der Bereich rund um den Stadtpark. Daher sei eine Umweltprüfung unumgänglich.
Anwalt erwägt in Berufung zu gehen
Diese Entscheidung widerspricht der bisherigen Linie der Stadt. Im August 2024 hatte die Stadtregierung das Vorhaben genehmigt. Grundlage dafür war ein überarbeitetes Gutachten der Städteplanerin Christa Reicher. Laut Kurier-Recherchen hatten Beamte der Umweltschutzabteilung Einfluss auf das ursprüngliche Gutachten genommen. In der ersten Fassung vom Februar 2023 wurden starke Eingriffe ins Stadtbild betont. Die zweite Version aus April desselben Jahres fiel deutlich milder aus. Die Stadt weist jegliche Einflussnahme entschieden zurück.
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Durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird der Bescheid der Stadt aufgehoben. Damit droht nicht nur eine rund einjährige Verzögerung. Auch das endgültige Aus des Projekts ist möglich. Eine Baugenehmigung gibt es nur bei positivem Abschluss der Umweltprüfung. Der Anwalt des Investors zeigte sich laut Kurier über die Entscheidung überrascht. Eine Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof oder dem Verfassungsgerichtshof steht zur Diskussion.
ÖVP ortet Planungsversagen
Während der Investor rechtliche Schritte prüft, feiern Umweltorganisationen die Entscheidung. Auch die Wiener ÖVP reagierte umgehend und scharf. "Damit ist endgültig klar, dieses Projekt ist nicht welterbetauglich", sagte Landesparteiobmann Markus Figl. Er warf der Stadtregierung vor, jahrelang Warnungen von Fachgremien und Bevölkerung ignoriert zu haben. "Das Ergebnis sind verlorene Jahre, beschädigtes Vertrauen und ein anhaltender Imageschaden für Wien“, erklärte Figl.
FPÖ: Ende des Projektes muss offiziell kommen
"Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die dramatisch negativen Folgen des Heumarkt-Projektes für das Welterbe. Das Ende dieses gigantomanischen Vorhabens muss jetzt offiziell kommen“, fordert Wiens FPÖ-Landesparteiobmann Stadtrat Dominik Nepp. "Steht sie auf der Seite Wiens, der Wiener und des UNESCO-Welterbes oder auf der Seite Michael Tojners und spekulativer Investoren?“, schließt Nepp.