Anschobers Ski-Erlass gilt nicht für Eislaufplätze

Nach Ski-Pisten: Jetzt Wirbel um Eislaufplätze

31.12.2020

In den Bergen die Skilifte – in Städten wie Wien werden die Eislaufplätze gestürmt.

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© TZOE/Artner
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Nachdem Gesundheitsminister Rudolf Anschober den Skilift-Betreibern in einem Erlass mit Betretungsverboten gedroht hat, geraten nicht ganz zu Unrecht in großen Städten die Eislaufplätze ins Visier. Und tatsächlich – wie Fotos vom Wiener Eistraum am Rathausplatz und vom Wiener Eislaufverein am Heumarkt zeigen: auch hier lange Schlangen von Menschen – die die Maskenpflicht nicht immer einhalten.

1 Meter Abstand

Tatsächlich richtet sich der Erlass Anschobers mit der Androhung einer Pisten-Sperre nur an die Seilbahnen. Für die Eislaufplätze gilt die Covid-Verordnung, heißt: Abstand von 1 Meter einhalten, nur eine Person pro 10 m2 ist erlaubt. „Für die Einhaltung sind die lokalen Behörden zuständig“, heißt es im Gesundheitsressort.

Im Fall des Wiener Eistraums hat man reagiert: Statt der vier Registrierungsstellen sind seit Dienstag acht Kassen in Betrieb, bei denen „Covid-Piepserln“ ausgegeben werden. Sie sollen auf der Eisfläche dafür sorgen, dass der 1-m-Abstand nicht unterschritten wurde. Beim Eistraum betont man, dass die Maximalzahl von 1.200 noch nie erreicht wurde – bisher seien nie mehr als 800 gleichzeitig am Eis gewesen.

Und die Schlange vor dem Eislaufverein?

In der Wiener Gesundheitsbehörde betont man, dass der Eislaufverein wie alle Veranstalter ein Sicherheitskonzept erarbeiten musste, das auch überprüft werde. Die Schlange allerdings stehe definitiv auf öffentlichen Raum – und da sei die Polizei zuständig …

© Leserreporter

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