Nach Westbahnhof-Anschlagsplänen: Neue Terror-Anklage für 15-Jährigen

12.02.2026

Eine Anklage sei beim Gericht eingebracht worden, sagte die Sprecherin des Landesgerichts, Christina Salzborn.

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Wien. Die Staatsanwaltschaft Wien hat jenen 15-jährigen IS-Anhänger wegen mehrerer Terrorismus-Delikte angeklagt, der im Zusammenhang mit Anschlagsplänen gegen den Wiener Westbahnhof im Juli 2025 zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt wurde und unter Anrechnung der U-Haft im Oktober auf freien Fuß kam. Entsprechende APA-Informationen bestätigte die Sprecherin des Landesgerichts, Christina Salzborn, am Donnerstagnachmittag. Eine Anklage sei beim Gericht eingebracht worden.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Burschen terroristische Vereinigung, kriminelle Organisation und terroristische Straftaten im Sinn des §278c StGB zur Last. Am 25. November und damit nur wenige Wochen nach seiner Enthaftung war der 15-Jährige neuerlich festgenommen worden, weil er vom Verfassungsschutz observiert und bei mutmaßlich terroristisch motivierten Umtrieben beobachtet wurde. Seither befindet sich der 15-Jährige wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft.

Der Jugendliche soll sich während seiner Inhaftierung und nach seiner Enthaftung weiter radikalisiert und im Sinne der Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) betätigt haben. Von einer "hohen Affinität zu radikal-islamistischer Propaganda sowie zu Stichwaffen und ähnlichen Gegenständen" war seitens der Polizeibehörden bei der Festnahme des Burschen die Rede.

Junger IS-ler wollte Messer und Faustfeuerwaffe kaufen

Dem vorangegangen waren Observationen des Wiener Landesamts für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE). Wie sich zeigte, versuchte der 15-Jährige wiederholt, in den Besitz von Waffen zu gelangen. Am 19. November wollte er ein Kampfmesser erwerben, am 20. November neben einem Teleskop-Schlagstock und Quarzhandschuhen sogar eine Faustfeuerwaffe. Die Schusswaffe bekam er allerdings nicht, da ihm in dem Geschäft gesagt wurde, diese sei "nicht verkäuflich".

Infolge seiner Vorstrafe war der 15-Jährige mit einem Waffenverbot belegt. Um dies zu umgehen, soll er sich eines drei Jahre älteren Cousins "bedient" haben, den er schließlich in ein Waffengeschäft schickte, um wenigstens an ein Messer zu kommen. Als der Cousin tatsächlich ein Jagdmesser erstand, während der 15-Jährige draußen wartete, orteten die LSE und die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) Gefahr im Verzug.

IS-Propagandamaterial gefunden

Das Einsatzkommando Cobra stürmte zusammen mit LSE-Beamten die Wohnung der Eltern des Burschen in Wien-Hernals. Nach dessen Festnahme wurde eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Dabei wurde das Handy des 15-Jährigen sichergestellt, auf dem sich IS-Propagandamaterial befunden haben soll, das der Bursch diesmal aber nicht weitergeleitet haben dürfte.

Das erste Urteil für den verhinderten Westbahnhof-Attentäter war übrigens in zweiter Instanz erhöht worden. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien gab einem Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft Wien Folge. Anfang Oktober wurden im Zug einer Strafberufung drei Jahre Haft, davon ein Jahr unbedingt, festgesetzt.

Die zur Bewährung ausgesetzten zwei Jahre könnten dem 15-Jährigen in der zweiten Verhandlung auf Grund des äußerst raschen Rückfalls widerrufen werden. Termin für die zweite Hauptverhandlung gibt es noch keinen. Die aktuelle Anklage ist noch nicht rechtskräftig. Der 15-Jährige hat bis Ende Februar Zeit, diese allenfalls zu beeinspruchen.