Waffenverbot

Wiener schoss sich selbst in den Kopf - und muss vor Gericht

24.02.2026

63-Jähriger hatte nach reichlich Wein mit Pistole hantiert und sich dabei in den Kopf geschossen: Fünf Monate bedingt, weil er vorstrafenbedingt mit Waffenverbot belegt war.

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Wien. Ein 63-Jähriger ist am Dienstag am Landesgericht wegen illegalen Waffenbesitzes rechtskräftig zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Nach dem Genuss von reichlich Wein hatte er in seiner Wohnung in Wien-Floridsdorf mit einer Pistole vom Kaliber 6,35 Millimeter hantiert. Dabei löste sich ein Schuss, das Projektil drang dem Mann in den Kopf. Aufgrund seiner Vorstrafen hätte er die Schusswaffe nicht besitzen dürfen - er war mit einem aufrechten Waffenverbot belegt.

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Für Verteidiger Roland Friis war es "ein Wunder", dass sein Mandant den Schussunfall vom 18. Dezember 2025 überlebte. Das Projektil habe den Unterkiefer, den Oberkiefer, das Jochbein und die rechte Augenhöhle durchschlagen. "Er war über einen Monat im Spital und wurde intensivmedizinisch behandelt", sagte Friis. Sein Mandant sei schuldeinsichtig: "Aber die Waffe lag zu Hause. Er ist damit nicht spazieren gegangen. Er hat niemanden anderen in Gefahr gebracht."

Der Angeklagte war geständig. Es sei "der größte Bledsinn meines Lebens" gewesen, im alkoholisierten Zustand die Pistole der Marke Star, Modell S.A. in die Hand zu nehmen. Das rechte Auge des 63-Jährigen war mit einer Augenklappe bedeckt. Er habe aus der Sache zwei Dinge gelernt, ließ er die Richterin wissen: "Erstens, dass i so was (die Schusswaffe, Anm.) nimmer rausnimm'. Zweitens is' es das ärgste Glumpert, das es gibt."

Der 63-Jährige weist zwölf Vorstrafen auf und dürfte, wie er in der Verhandlung durchblicken ließ, eine bewegte kriminelle Vergangenheit hinter sich haben. Die Pistole hatte er zumindest seit Dezember 2022 besessen. Nach Rücksprache mit seinem Verteidiger nahm der Mann die Strafe an. Die Staatsanwältin war damit ebenfalls einverstanden.

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