Frau verurteilt

Anti-Energiebündel bedrohte und attackierte zwei Männer

27.08.2025

Die 31-Jährige zog ein Messer aus ihrem rechtem Stiefel und drohte mit einem Halsstich. "Ich wollte, dass der Mann aus meinem psychischen Feld geht" - Urteil: vier Monate bedingt.

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© Getty Images (Symbolfoto)
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Wien. Am Straflandesgericht verurteilt wurde am Mittwoch eine Frau zu vier Monaten auf Bewährung, nachdem sie im April am Hauptbahnhof mit einem Passanten in eine Auseinandersetzung geraten war. Nach einem verbalen Schlagabtausch und wechselseitigen Bespuckungen hatte die 31-Jährige aus ihrem rechten Stiefel ein Messer gezogen und dem Mann einen Stich in den Hals angedroht. "Ich wollte, dass er aus meinem psychischen Feld geht", führte die Angeklagte ins Treffen.

Knapp zwei Monate zuvor hatte die Angeklagte in einem Gebäude in der Laxenburger Straße in Favoriten wiederum einem Kontrahenten einen Faustschlag ins Gesicht versetzt, was eine aufgeplatzte Lippe zur Folge hatte. Von diesem Mann habe sie sich bedroht gefühlt, weil er sinngemäß auf ihr "Energiefeld" eingewirkt und sie aufgrund eines Infekts geschwächt gewesen sei. Sie sei damals mit ihrer Mutter in eine Airbnb-Wohnung geflüchtet, weil ständige "Energiefeld-Attacken" auf sie stattgefunden hätten.

"Ich spüre Felder um mich herum", erfuhr der Richter von der ganz in Schwarz gekleideten Angeklagten. Diese Felder würden sie "bespitzeln". Es mache sie "wütend, dass man meine Privatsphäre so nötigen kann". Sie habe in Nightjets der ÖBB und "bei Freunden" diesen Mächten zu entgehen versucht, schließlich habe sie in der Airbnb-Wohnung Ruhe gesucht.

In der Unterkunft war sie dem Hausbetreuer aber offenbar zu laut. Dieser wies sie darauf hin, ruhiger zu sein. "Da hat sie mir gleich die Faust gegeben", schilderte der 36-jährige Mann dem Richter. Er sei nach dem Schlag gleich in seine Wohnung gelaufen und habe die Polizei gerufen, "weil eine Deeskalation nicht mehr möglich war. Da hat sie mir die Tür halb eingetreten. Sie hat minutenlang dagegen geschlagen in ihrer Rage."

Zu anderen Auseinandersetzung am Westbahnhof kam es dann, weil die 31-Jährige am Hauptbahnhof mit ihrer Einkaufstasche an dem 55-Jährigen angestreift war. In weiterer Folge gerieten die zwei aneinander und bedachten sich wechselseitig mit Verbalinjurien. Sie müsse sich "gewisse Wörter" nicht gefallen lassen, führte die Angeklagte an: "Es war Frühling. Die Männer sind da so, wie soll ich sagen." In diesem Fall sei ihr Kontrahent aber zu weit gegangen: "Er hat nicht abgelassen von mir."

Sie trage in ihren Stiefel stets ein Messer bei sich, seit sie "telepathisch bedroht" werde, gab die 31-Jährige zu Protokoll: Wenn ein Mann "nicht geht", wisse sie sich zu helfen, verriet die Angeklagte.

Der Vorfall am Hauptbahnhof wurde vom Gericht als gefährliche Drohung qualifiziert, jener in der Laxenburger Straße als Körperverletzung und Sachbeschädigung. Bei einer Strafdrohung von bis zu einem Jahr erschienen dem Richter vier Monate tat- und schuldangemessen, die die Frau unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen bekam.

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