Scheichs vor Gericht
700 Millionen von Signa Holding: Keine Anfechtung des Schiedsurteils
04.05.2026Gläubiger Mubadala fordert rund 700 Millionen Euro - Vollstreckung für Insolvenzverwalter jedoch fraglich
Signa-Gläubiger Mubadala aus Abu Dhabi hat im Rechtsstreit mit der Signa-Gruppe eine weitere Etappe genommen: Das Urteil des internationalen Schiedsgerichts ICC in Genf, wonach Mubadala rund 700 Mio. Euro zustehen, wird vom Insolvenzverwalter der Signa Holding, Christof Stapf, nicht angefochten. Gemeinsam mit einer Anwaltskanzlei prüfte er den Schiedsspruch - und verwies auf das hohe Kostenrisiko sowie die schiedsfreundliche Spruchpraxis des Schweizer Bundesgerichts.
Nach Ansicht des Insolvenzverwalters ist die Vollstreckung der Entscheidung des Schiedsgerichts in Österreich dennoch fraglich. Stapf führt in seinem aktuellen Bericht zur Signa Holding, welcher der APA vorliegt, einerseits die abweichende Rechtsmeinung eines der Mitglieder des Schiedsgerichts ("dissenting opinions") andererseits die "fehlende bzw. fehlerhafte Auseinandersetzung des Schiedsgerichts mit grundlegenden Bestimmungen des österr. Insolvenzrechts" als Begründung an. Allerdings stehe man mit den österreichischen Vertretern der Gläubiger in Verbindung, um weiteren Prozessaufwand zu vermeiden.
Streitwert von 160 Millionen
Rund 8,7 Mio. Euro konnten bisher zugunsten der Insolvenzmasse vereinnahmt werden, teilte Stapf mit. Weitere Anfechtungen sowie Haftungs- und Schadenersatzansprüche mit einem Streitwert von rund 160 Mio. Euro sind noch anhängig. Bei der Prüfung und Koordinierung möglicher Haftungsansprüche gegenüber Wirtschaftstreuhänder, Steuerberater und beratende Rechtsanwälte stimme sich Stapf mit den Insolvenzverwaltern der Signa Development Selection und der Signa Prime Selection ab. Stapf will aber auch die Beiräte und Berater der Signa Holding in die Pflicht nehmen.
Mit der BDO Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft einigte sich Stapf bereits auf einen Vergleich in der Höhe von 1,4 Mio. Euro. Bei der TPA Steuerberatung geht es indes um 9,2 Mio. Euro. Zwischen Klageeinbringung und -zustellung kam es hier jedoch zu einer Spaltung der Gesellschaft. Allerdings sind laut dem Obersten Gerichtshof nun beide Gesellschaften Beklagte.
Prominente Berater
Von Ex-Kanzler Alfred Gusenbauer und dessen Gusenbauer Projektentwicklung & Beteiligung GmbH will der Insolvenzverwalter ebenfalls Geld zurück. In diesem Fall geht es um rund 5 Mio. Euro. Die Verhandlung wird sich jedoch noch über einige Monate hinziehen.
Aber auch Ex-Bank-Austria-Generaldirektor Karl Samstag und dessen A&I Beteiligung und Management GmbH soll zur Kasse gebeten werden. Hier forderte Stapf im Weg der gerichtlichen Anfechtung Zahlungen in Höhe von 396.000 Euro zurück. Der erste Verhandlungstermin musste jedoch wegen einer Erkrankung des Beklagten auf November 2026 verschoben werden.
Einigung mit einer Stiftung
Der Streit mit der INGBE-Stiftung über 46,4 Mio. Euro konnte hingegen mit einem gerichtlichen Vergleich beendet werden. Allerdings hat man hier Stillschweigen über die Details vereinbart.
Knapp 74 Mio. Euro entfallen insgesamt auf Verfahren gegenüber der Laura Privatstiftung. Durch die Insolvenzeröffnung bei der Privatstiftung wurden diese Verfahren unterbrochen. Die Forderungen werden jedoch, so Stapf, im Konkursverfahren angemeldet. Und 11,7 Mio. Euro sollen von der früheren Laura Holding in die Insolvenzmasse fließen. Da das mittlerweile in Herkules Holding umbenannte Unternehmen den Klagsanspruch bestreitet, kommt es auch hier zu einem Feststellungsprozess.