Affären

Ermittlungen: Karmasin sieht sich in ihren Rechten verletzt

28.03.2022

Die am 2. März im Zusammenhang mit der ÖVP-Inseratenaffäre festgenommene und seit 4. März in U-Haft befindliche frühere ÖVP-Familienministerin Sophie Karmasin sieht sich in ihrem subjektiven Recht auf Akteneinsicht verletzt.

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Sie bzw. ihre Anwälte sollen vor ihrer ergänzenden Beschuldigteneinvernahme in der vergangenen Woche keine Informationen über die jüngsten Ermittlungsergebnisse erhalten haben.

Karmasin wurde am vergangenen Dienstag von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) mit Chat-Nachrichten konfrontiert, "die zu diesem Zeitpunkt nachweislich nicht Aktenbestandteil waren", wie ihre Rechtsvertreter Norbert Wess und Philipp Wolm in ihrem Einspruch wegen Rechtsverletzung festhalten, der der APA vorliegt. In WhatsApp-Unterhaltungen mit ihrer Ex-Mitarbeiterin und Meinungsforscherin Sabine Beinschab aus dem Jahr 2017 soll Karmasin diese im Zusammenhang mit einer Umfrage etwa angewiesen haben, sich direkt an einen engen Vertrauten des späteren Bundeskanzlers Sebastian Kurz zu wenden: "Ruf ihn an, so mit Sebastian besprochen".

Wie aus dem Einspruch ihrer Anwälte hervorgeht, war Karmasin nach ihrer Einlieferung in die Justizanstalt Josefstadt positiv auf das Coronavirus getestet worden. Sie wurde bis zum 16. März isoliert, mehr als eine Woche hatten ihre Verteidiger daher keine Möglichkeit, sie zu besuchen. In dieser Phase soll einem Antrag auf Herstellung einer Aktenabschrift verspätet entsprochen worden sein. Was die ergänzende Einvernahme am vergangenen Dienstag betrifft, sollen die jüngsten Chatnachrichten gar bis zum Ende der Woche nicht Aktenbestandteil geworden sein.

"Eine umfassende Wahrnehmung der Verteidigung, in Form der Besprechung der weiteren Entwicklungen, der Vorbereitung für Einvernahmen, dem Verfassen schriftlicher Stellungnahmen etc. ist ohne eine aktuelle Aktenabschrift nicht möglich", monieren Karmasins Rechtsvertreter. Die Strafverfolgungsbehörden seien verpflichtet, der Beschuldigten "alle in ihrem Besitz befindlichen Beweismittel offenzulegen". Denn eine umfassende Akteneinsicht sei "Grundvoraussetzung für die wirksame Ausübung der Verteidigung und der Wahrung der Waffengleichheit im Verhältnis zu den Strafverfolgungsbehörden". Die Anwälte haben daher die Vorlage ihres Einspruchs wegen Rechtsverletzung beim Wiener Landesgericht für Strafsachen beantragt und hoffen nun, dass diesem stattgegeben und eine entsprechende Feststellung getroffen wird.

Unterdessen soll Beinschab in der vergangenen Woche im Rahmen einer "ergänzenden Stellungnahme" Karmasin neuerlich belastet haben. Wie Medien Montagmittag berichteten, behauptet Beinschab, Karmasin habe - entgegen derer Darstellung - ihre Tätigkeit als Markt- und Meinungsforscherin bis Dezember 2021 fortgesetzt. Außerdem habe Karmasin sie zur Löschung von Daten "ermahnt" und um Hilfestellung gebeten, weil sie nicht wusste, wie man die automatische Löschung von Nachrichten beim Messenger-Dienst "Signal" aktiviert.
 

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