Affären

Fall Ott: Zunächst "keine Ermittlung" - trotz Suspendierung

10.04.2024

Das Bundesverwaltungsgericht stellt dem Innenministerium im Fall Ott ein schlechtes Zeugnis aus. Es geht um die Suspendierung Otts im Jahr 2017, Das Innenministerium wehrt sich gegen die Kritik.

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Bereits 2017 war der nunmehr in U-Haft sitzende BVT-Beamte Egisto Ott von seinem Vorgesetzten BVT-Chef Peter Gridling suspendiert worden - im Februar 2018 hob das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Suspendierung wieder auf. Weil es damals noch Keine Beweise gegen Ott gegeben hatte, sagte Gridling.

Nur: In dem Urteil des BVwG, das Zib2-Anchor Armin Wolf auf X (Twitter) verlinkte, liest sich das etwas anders - das Innenministerium habe dem Gericht keine Beweise vorgelegt, es wurden laut Urteil von der Behörde sogar "keine zweckdienlichen Ermittlungen zum entscheidungsrelevanten Sachverhalt getätigt hat. Der Sachverhalt steht demnach nicht fest".

 

Und nicht nur das: Aus dem gesamten Akt gehe nicht hervor,  welchen Geheimdienst Ott beliefert haben könnte, es sei nicht einmal festgehalten, welche klassifizierten Dokumenten Ott abgerufen habe.  

 

Auch vom Tatzeitraum, fehlten laut BVwG in der Anzeige jeder Hinweis.

 

Am 16. Februar 2018 hob das BVwG die Suspendierung Otts dann auf. Ott konnte - wie man heute weiß - seine fragwürdigen Geschäfte  weiterführen. Innenminister war zum Zeitpunkt der Suspendierung Wolfgang Sobotka (ÖVP), am 18. Dezember 2017 wurde dann der nunmehrigen FPÖ-Chef Herbert Kickl von Bundespräsident Alexander Van der Bellen als Bundesminister für Inneres angelobt. 

Innenministerium kontert

Im Innenministerium hieß es dazu, der Tipp gegen Ott sei von einem befreundeten Dienst gekommen, die Infos hätten deshalb nicht gerichtsanhängig gemacht werden können, dazu habe es keine Genehmigung gegeben. Man habe nur Informationen heranziehen können, die offiziell vorgelegen seien. 

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