Affären

Fix: An diesem Tag steht ÖVP-Klubchef Wöginger vor Gericht

02.01.2026

Der Gerichtstermin für ÖVP-Klubobmann August Wöginger steht fest.

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Das Landesgericht Linz hat am Freitag den Prozessfahrplan für August Wöginger fixiert - das unterbrochene Gerichtsverfahren wird am 11. Februar 2026 um 9.30 Uhr wieder aufgenommen. 

Urteil soll am 21. April fallen

Insgesamt wurden für den Postenschacher-Prozess laut Aussendung des Straflandesgerichts 13 Prozesstage angesetzt, Der letzte Verhandlungstag samt Schlussplädoyers ist der 21. April, dann ist wohl auch das Urteil zu erwarten. Außergewöhnlich: An zwei Prozesstagen wird sogar bis um 20 Uhr verhandelt. Nachdem das Oberlandesgericht Linz die Diversion für den ÖVP-Politiker abgelehnt hatte, geht das Verfahren mit derselben Richterin weiter. 

Wöginger drohen bis zu 5 Jahre Haft

Angeklagt ist der Vorwurf des Missbrauchs der Amtsgewalt. Wöginger soll bei dem ehemaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, für einen Parteifreund interveniert und dafür gesorgt haben, dass dieser Vorstand des Finanzamts für Braunau, Ried und Schärding wurde. Wöginger drohen bis zu 5 Jahren Haft.

Mitangeklagt sind ein 63-jähriger und ein 60-jähriger Finanzbeamter - beide ÖVP-Mitglieder. Die beiden sollen als Mitglied bzw. Vorsitzender der Begutachtungskommission, die über den neuen Vorstand entschied, bewusst einen Kandidaten - einen ÖVP-Bürgermeister in einer kleinen oberösterreichischen Gemeinde - besser bewertet haben. Vakant war die Stelle aufgrund einer Pensionierung. Jene langjährige Finanzbeamte, die das Finanzamt ab 1. Oktober 2016 interimistisch führte und davor schon mehrere Monate faktisch alleinverantwortlich war, unterlag im Bewerbungsprozess dem Bürgermeister. Im April 2021 stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass sie die am besten geeignete Kandidatin und "erheblich höher" qualifiziert war als er.

Wöginger als Bestimmungstäter geführt

Grund dafür soll eine Intervention von Wöginger gewesen sein, er wird als Bestimmungstäter geführt. Der spätere Finanzamt-Vorstand wandte sich im Vorfeld an den Nationalratsabgeordneten, mit der Bitte, ob dieser für ihn ein gutes Wort einlegen könne. Laut Anklage dürfte er ihm auch seine Bewerbungsunterlagen übergeben haben. Wöginger soll ihm daraufhin Unterstützung zugesagt haben, wobei zwischen beiden keine Details abgesprochen wurden.

Zumindest zwei Monate lang soll Wöginger sich dann bei Schmid für "seinen" Kandidaten stark gemacht haben. Von Dezember 2016 bis Februar 2017 besprachen die beiden die Personalie - neben anderen Themen - mehrfach am Telefon und in persona. Die fachliche Eignung des Kandidaten sei dabei nie Thema gewesen, so die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft: "Sachliche Beweggründe für seine Unterstützung bestanden nicht."

"Der Bürgermeister schuldet dir was!"

Schmid hatte daraufhin Kontakt mit dem 60-Jährigen, der auch wesentlichen Einfluss auf die Zusammensetzung der Kommission gehabt habe. Noch am Tag der entscheidenden Sitzung der Begutachtungskommission im Februar 2017 schrieb dieser dem damaligen Generalsekretär "Hi! mit bauchweh- aber:" und ergänzte ein Daumen-hoch-Emoji. Schmid antwortete: "Mein Held!"

Danach wandte er sich an Wöginger mit den Worten: "Wir haben es geschafft :-)). Der Bürgermeister schuldet dir was!" Wöginger war daraufhin "total happy". Schmid informierte auch seinen unmittelbaren Vorgesetzten, den damaligen ÖVP-Finanzminister Hans Jörg Schelling, dass die "Intervention von Wöginger" erfolgreich war.

Angeklagte beteuern ihre Unschuld

Alle drei Angeklagten - für sie gilt die Unschuldsvermutung - bestreiten die Vorwürfe. In einer Gegenäußerung gab Wöginger zunächst an, dass ihm weder die anderen Bewerber, noch dass eine Begutachtungskommission eingesetzt wurde, und damit auch deren Mitglieder bekannt waren. Ein anderes Motiv, sich für seinen Parteikollegen einzusetzen, als seine Überzeugung von dessen Qualifikation, habe es nicht gegeben. "Zwischen ihm und mir bestand und besteht kein Naheverhältnis und war ich auch sonst in keiner Weise auf seine Gunst angewiesen." Er habe lediglich "ein im Rahmen meiner legitimen Wahlkreisarbeit als Abgeordneter zum Nationalrat herangetragenes Anliegen an die zuständige Stelle weitergeleitet. Ein in der Politik täglicher Vorgang." Dazu habe er dem ÖVP-Bürgermeister Rückmeldung gegeben, und damit sei die Sache für ihn abgeschlossen gewesen. Ob der "Rezeption der Situation in der Öffentlichkeit" würde er heute aber anders agieren, und ein entsprechendes Anliegen "auf den offiziellen Dienstweg verweisen".

Wöginger will Klubobmann bleiben

Wöginger hat zwar im Zuge der später gescheiterten Diversion "Verwantwortung übernommen". Als Schuldeingeständnis sieht das sein Anwalt allerdings nicht. "Ich bleibe Klubobmann", gab sich Wöginger kämpferisch, auch bei seiner Wahl zu diesem seien die Vorwürfe gegen ihn bereits bekannt gewesen. Das gelte auch für den Fall einer Verurteilung, sagte er mit Verweis auf den Instanzenzug und den Freispruch in zweiter Instanz für Ex-ÖVP-Chef Sebastian Kurz. 

Thomas Schmid als Kronzeuge geladen

Neben dem Vergehen des Missbrauchs der Amtsgewalt wird den beiden Finanzbeamten auch falsche Beweisaussage vorgeworfen. Nach Einvernahme der Beschuldigten beginnen die Einvernahmen von 31 Zeugen. Besonderes Medienaufgebot wird wohl bei der Einvernahme von Thomas Schmid bestehen - der Kronzeuge belastet die Angeklagten schwer.

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