Ex-Minister
Fußfessel beantragt: DAS könnte Grasser jetzt stoppen
03.09.2025Wie von oe24 bereits am Sonntag berichtete, hat Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser bzw. sein Anwalt einen Antrag auf Fußfessel gestellt. Ein laufendes Verfahren könnte ihm nun aber noch zum Verhängnis werden.
Seit 1. September gilt eine neue Regelung der Fußfessel. Demnach kann diese bereits zwei Jahre vor dem voraussichtlichen Haftende beantragt werden. Für Karl-Heinz Grasser - er wurde in der BUWOG-Affäre zu vier Jahren Haft verurteilt - käme das bereits wegen seiner möglichen vorzeitigen Entlassung nach der Hälfte (2 Jahre) der Strafe in Frage.
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Doch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt derzeit noch wegen des Verdachts auf Abgabenkürzung. Denn in Österreich muss Einkommen versteuert werden - auch illegal erworbenes. Grasser und die übrigen in der BUWOG-Affäre Verurteilten haften solidarisch für die 9,6 Millionen Euro. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.
Verfahren erschwert Fußfessel
Das laufende Verfahren wirkt sich auch auf den Fußfessel-Antrag aus, wie der "Standard" berichtet. Grundsätzlich prüft die Justizvollzugsanstalt intern, ob die Voraussetzungen für den elektronischen Hausarrest (Fußfessel) erfüllt sind. Anschließend - sofern die Justizvollzugsanstalt grünes Licht gab - macht der Verein Neustart Erhebungen, prüft etwa das soziale Umfeld, den Tagesablauf und die Arbeitssituation des Häftlings. Am Ende entscheidet dann per Bescheid der Anstaltsleiter.
Das laufende Verfahren werde bei dieser Entscheidung jedenfalls berücksichtigt. Etwa, ob dadurch eine Fluchtgefahr besteht.
Generalpräventive Gründe gegen Fußfessel
Ein weiteres Detail, das Grassers Fußfessel zumindest noch aufschieben könnte, sind "generalpräventive Gründe". Zwar werden diese im Budgetbegleitgesetz gestrichen, allerdings erst mit 1. Jänner 2026. Bei generalpräventiven Gründen geht es um eine abschreckende Wirkung für potentielle Täter, die erzielt werden soll. Wenn ein Häftling - wie etwa ein ehemaliger Finanzminister - bereits nach kurzer Zeit eine Fußfessel erhält, ist die Abschreckung weniger groß.
Ab 1. Jänner gelten allerdings nur mehr "spezialpräventive Gründe", also das Verhalten des Häftlings seit der Tat.