Affären
Fußfessel: Staat zahlt bei Grasser & Co jeden Tag 42 Euro dazu
03.04.2026Der elektronische Hausarrest für verurteilte Häftlinge ist bei weitem nicht kostendeckend. Die gute Nachricht: Im Gefängnis ist die Unterbringung noch viel teurer.
Es ist auch als Sparmaßnahme gedacht. Seit 1. September 2025 können auch Häftlinge mit einem realistischen Strafmaß von unter 2 Jahren (mit Fußfessel) in den sogenannten elektronisch überwachten Hausarrest entlassen werden. Was vielfach als "Lex Grasser" verstanden wurde. Kann doch der zu 4 Jahren Haft verurteilte Ex-Finanzminister (ÖVP/FPÖ) mit einer erwarteten Strafdauer von zwei Jahren seine Strafe ebenfalls zu Hause in Kitzbühel absitzen, seit 2. Jänner hat er dafür grünes Licht.
Nur: So richtig gegriffen hat das mit dem Sparen noch nicht, wie eine parlamentarische Anfragebeantwortung von Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) zeigt. Waren 2024 noch 1.029 Häftlinge mit elektronischer Fußfessel daheim, so stieg diese Zahl im Vorjahr nur leicht auf 1.197, das ist ein Plus von nur 11 %.
Nur: Mit der neuen Regelung hat das nichts zu tun, im Gegenteil sanken die Zahlen ab September 2025 sogar leicht. Im Justizministerium verweist man auf die relativ strengen Voraussetzungen wie Beschäftigung, geeignete Wohnung, Einverständnis der Mitbewohnerinnen und Mitbewohner usw.
Doch Sporrers Antwort legt auch andere interessante Details offen: Detailliert listet sie die Kosten für die Fußfessel auf: Samt Aufwand für den Verein Neustart, das eingesetzte Personal sowie die Technik laufen pro Tag Kosten von 50,70 Euro an. Die Häftlinge zahlen je nach Einkommen bis zu 22 Euro dazu, im Schnitt waren es 2025 allerdings nur 8,05 Euro. Womit die Fußfessel für die Steuerzahler pro Tag und Fuß auf 42,65 Euro kommt.
Trotzdem sollte die Sache für das Justizministerium zum Geschäft werden: Denn bleibt der Häftling in der Strafanstalt, wird es für den Staat noch viel teurer: Hier rechnet Sporrer mit 183 Euro am Tag - womit sich ihr Ministerium etwas mehr als 140 Euro pro Tag ersparen würde.