Affären
Hitlergruß-Foto gepostet: Justiz greift nach FPÖ-Mandatar
02.10.2025
Die Staatsanwaltschaft Steyr will gegen den oö. FPÖ-Abgeordneten Gerhard Deimek ermitteln - und zwar wegen des Verdachts der NS-Wiederbetätigung. Der fühlt sich schuldlos.
Die Parlamentsakte mit der Zahl 7 St 117/25s-1 dürfte in der FPÖ durchaus für Sorgenfalten sorgen. Denn die Staatsanwaltschaft Steyr (OÖ) nimmt jetzt einen FPÖ-Abgeordneten ins Visier - konkret den Oberösterreicher Gerhard Deimek. Und den kann man durchaus als freiheitliches Urgestein bezeichnen: Deimek sitzt immerhin schon seit 2008 im Hohen Haus, also seit 17 Jahren.
Die Vorwürfe klingen gravierend: Laut Auslieferungsbegehren, das oe24 vorliegt, gebe es in der Causa ein Rechtshilfeersuchen aus Deutschland: "DI Gerhard DEIMEK soll mit dem Twitter bzw. X-Account ,@DegeBH' im Zeitraum 20.3.2022 bis 29.3.2022 in vier Angriffen ein Bild einer Gruppe von 13 jungen Männern veröffentlicht haben, von denen neun jeweils einen ,Hitlergruß" zeigen und einer der Männer ein tätowiertes Hakenkreuz präsentiert (...) hat." Der X-Account sei, so die Staatsanwaltschaft, mit der Telefonnummer und E-Mail-Adresse Deimeks verknüpft. "Weshalb davon auszugehen ist, dass der Account auch von ihm betrieben wurde." Der genannte Account ist übrigens nicht öffentlich und hat 130 Follower.
Die Postings könnten laut Staatsanwaltschaft schwerwiegende Folgen haben, sie will wegen Verstoßes gegen § 3g 1. und 2. des NS-Verbotsgesetzes ermitteln. Je nachdem, wie viele Empfänger das Posting erreicht, drohen da bis zu 5 bzw. sogar bis zu 10 Jahre Haft. Für Deimek gilt die Unschuldsvermutung.
Es gibt zwar noch keinen offiziellen Termin für eine Sitzung des Immunitätsausschusses, allerdings könnte eine solche am 14. Oktober vor der nächsten Nationalratssitzung stattfinden. Parlamentsinsider gehen fix davon aus, dass Deimeks parlamentarische Immunität aufgehoben wird.
Deimek will Nazis "demaskiert" haben
Deimek selbst reagiert über seinen Anwalt Bernhard Lehofer: "„Dem Auslieferungsbegehren der Staatsanwaltschaft Steyr ist in keiner Weise zu entnehmen, woraus die Staatsanwaltschaft Steyr ableiten zu können vermeint, dass mein Mandant sich durch die Veröffentlichung der Bilder im nationalsozialistischen Sinn propagandistisch vorteilhaft betätigt hätte. Richtig ist auch vielmehr das Gegenteil: Durch die Veröffentlichung des Bildes wurde die offenkundig nationalsozialistische Einstellung jener Personen, welche auf dem Bild zu sehen sind, für jedermann erkennbar öffentlich demaskiert und kritisiert. Von einer vorteilhaften propagandistischen Veröffentlichung kann also keine Rede sein.“
Ermittlungen gegen Deimek wurden übrigens bereits schon einmal eingestellt, im Jahr 2016 ging es um den Verdacht der Verhetzung, der Oberösterreicher hatte einen islamfeindlichen Beitrag im Internet kommentiert.