"Erhebliche Gefahr"

Todesangst: Abtrünniger FSB-Agent will im Ott-Prozess nicht aussagen

18.02.2026

Am fünften Verhandlungstag im Spionage-Prozess gegen den Ex-Chefinspektor im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Egisto Ott, wurde bekannt, dass ein zentraler Zeuge der Anklage nicht vor Gericht erscheinen wird.  

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Die "Gesamtheit der Umstände" ergebe "eine reale, anhaltende und erhebliche Gefahr" für sein eigenes Leben und das seiner Familie, machte der abtrünnige Offizier des russischen Inlandsgeheimdiensts FSB in einem Schreiben geltend.

Die heimischen Behörden hätten ihm keine "wirksamen, belastbaren und langfristigen Schutzmaßnahmen geboten", hält der Mann in einem mit 16. Februar datierten Schreiben ans Wiener Landesgericht fest. Darin führt er auch ins Treffen, er habe im Vorjahr von weiteren, von der Anklage nicht umfassten Versuchen erfahren, auf die Spur seines aktuellen Aufenthaltsorts zu kommen. Laut Anklage soll Ott mittels eines ihm übermittelten Fingerabdrucks und Datenabfragen nach dessen Flucht im Interesse Russlands versucht haben, den Standort des Ex-Agenten zu ermitteln, was der Ex-BVT-Chefinspektor freilich bestreitet.
 

Privatdetektiv zu "gewässerten" Handys im Zeugenstand

Inhaltlich ging es am Mittwoch in der Verhandlung gegen Ott und einen mitangeklagten Polizisten um die Handys von drei früheren Spitzen-Beamten im Innenministerium, die über Ott ihren Weg zum FSB gefunden haben sollen. Ein Privatdetektiv erinnerte sich, Ott habe ihm in der Therme Oberlaa "zur Aufbewahrung" einen USB-Stick mit den Handy-Daten übergeben. Die drei Handys waren am 10. Juli 2017 in Tulln im Rahmen eines Bootsausflugs des Innenministeriums ins Wasser gefallen, als ein Kanu kenterte. Bei den Besitzern handelte es sich um den Kabinettschef des damaligen Innenministers Wolfgang Sobotka (ÖVP) und zwei weitere ranghohe Mitarbeiter. Die drei wollten ihre Daten retten, daher wurden die Geräte zunächst ins Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) gebracht, wo ein Forensiker zuerst eine Trocknung mit Reiskörnern vornahm.

Bei diesem Forensiker handelt es sich um den Zweitangeklagten. Der ehemalige BVT-Beamte behauptet, er hätte die Handys im BVT gelagert, diese wären dann bei der ominösen Razzia, die am 28. Februar 2018 durchgeführt wurde, verschwunden und seien seither verschollen. Dem widersprach nun unter Wahrheitspflicht der Privatdetektiv und frühere Polizist, der seinen Angaben zufolge mit Ott, dem Zweitangeklagten und Martin Weiss, dem früheren Abteilungsleiter im BVT, der für Ex-Wirecard-Manager Jan Marsalek und im Interesse des russischen Geheimdiensts Tätigkeiten entfaltet haben soll, freundschaftlich verbunden war.

"Der Plan wäre gewesen, das über Israel zu machen"

Ott habe ihm im Herbst 2019 den USB-Stick überreicht und ihn gebeten, diesen aufzubewahren: "Das hab' ich getan. In meinem Büro. Bis ihn die Polizei sichergestellt hat." Er habe "die Information gehabt, dass am Stick die Daten der Mobiltelefone oben waren, die schon ausgewertet werden konnten". Der Zeuge erklärte, er sei in weiterer Folge darüber hinaus beauftragt worden, die offenbar noch im BVT befindlichen Geräte von einem externen Spezialisten auswerten zu lassen, nachdem das im BVT nicht gelungen war: "Der Plan wäre gewesen, das über Israel zu machen." "Woran ist das gescheitert?", wollte der vorsitzende Richter wissen. - "Ehrlich gesagt an mir. Weil ich nicht mehr wollte. Ich hab' einen Preis genannt, wo ich mir sicher war, dass das nicht bezahlt wird."

Auf die Frage, wer ihn konkret beauftragt hätte, erwiderte der Detektiv, es müsse Martin Weiss, Ott oder der Zweitangeklagte gewesen sein: "Wer genau es war, weiß ich nicht mehr. Es ist zu lange her." Es sei jedoch "zu keinem Auftrag gekommen, weil es preislich nicht gepasst hat", betonte der Detektiv.

Ott und der Forensiker sollen danach den damaligen Sobotka-Mitarbeitern vorgemacht haben, ihre Handys wären unbrauchbar, die Daten unrettbar verloren und sie würden die Geräte daher der Vernichtung zuführen. Während bei zwei Handys offenbar tatsächlich kein Zugriff auf die abgespeicherten Daten mehr möglich war, dürfte das beim dritten Gerät zumindest in Teilen gelungen sein. Auf dem im Februar 2021 beim Detektiv sichergestellten USB-Stick fand sich jedenfalls ein vollständiger Extraktionsbericht über eine forensische Datensicherung eines Mobiltelefons, das dem Ex-Kabinettschef zugerechnet werden konnte. Laut einem Ermittlungsbericht der "AG Fama" wurden neben Privatem auch "heikle Daten und Informationen" abgesaugt.

Ott soll für Handys Geld von Russland bekommen haben

Die Handys selbst gelangten nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft schlussendlich ebenfalls in den Besitz von Ott, der sie laut Anklage am 12. Juni 2022 in der Wohnung seiner Tochter "an von Jan Marsalek beauftragte unbekannte Mittäter zum Weitertransport nach Moskau über die Türkei" übergeben haben soll. Marsalek soll dann die weitere Auswertung der Geräte durch den russischen Geheimdienst veranlasst haben. Am Ende hätte Marsalek - so jedenfalls die Anklage - "als russischer Agent vollen Zugriff auf die gesamten Daten des Dienstmobiltelefons" des ehemaligen Innenministerium-Kabinettschefs gehabt. Ihre Übergabe habe daher "die nationale Sicherheit und Souveränität Österreichs beeinträchtigt".

Der Ankläger geht weiters davon aus, dass Ott dafür am 23. Juli 2022 - wenige Wochen nach der Übergabe - in der Wohnung seiner Tochter 50.000 Euro entgegennahm. Das Geld hätten zwei von Jan Marsalek dahin beorderte Männer vorbeigebracht.

Ott bestreitet, im Zusammenhang mit den Handys eine strafbare Handlung begangen zu haben. Er habe die Smartphones eines Tages in einem Briefkuvert in seinem Postkasten an seiner Wiener Adresse gefunden. "Immer wieder" habe er auf diesem Weg Informationen zugespielt bekommen, hatte er dem Gericht in seiner Beschuldigteneinvernahme erklärt: "Mir ist im Grunde genommen egal, von wem die Informationen kommen, solange sie verwertbar sind." Er habe die Handys "niemandem, schon gar nicht dem russischen Geheimdienst übergeben", versicherte Ott. Er habe sie in Kärnten "physisch vernichtet", indem er sie mit einem Fäustl zertrümmert und die Speichermodule in Salzsäure aufgelöst hätte, behauptete er.

Zeugin zu Melderegisterabfrage befragt

Egisto Ott soll laut Anklage im März 2022 in russischem Interesse bei der Bezirkshauptmannschaft Spittelau die Wiener Meldeadresse des bulgarischstämmigen Investigativjournalisten Christo Grozev abgefragt haben, der für das Recherchenetzwerk Bellingcat tätig war. Dazu wurde die Vertragsbedienstete befragt, die im Melderegister nachgefragt und Ott die Auskunft vorgelegt hatte. Sie habe "Amtshilfe" geleistet, Ott habe ihr "eine Polizeimarke" gezeigt, sagte die Zeugin zunächst: "Er hat mir diese Plakette gezeigt, mit dem Adler drauf und dem Hinweis 'Polizei'."

Daraufhin legte Otts Rechtsvertreterin Anna Mair eine Rechnung vor, derzufolge ihr Mandant für die Abfrage 3,3 Euro entrichtet hatte. "Wir kassieren nur, wenn es keine Amtshilfe war", räumte die Zeugin ein und korrigierte damit ihre ursprünglichen Angaben. Ott hatte in seiner Einvernahme als Beschuldigter erklärt, er habe die Abfrage als Privatperson getätigt und sich für Grozevs Anschrift interessiert, um mit diesem Kontakt aufzunehmen. Seine Dienstmarke habe er nicht vorweisen können, weil ihm diese bei einem Würstlstand am Wiener Schottentor gestohlen worden sei.