Affären
U-Ausschuss: Staat zahlte bisher 30.000 Euro Anwaltskosten von Polizei-Zeugen
18.03.2026Das Innenministerium stellt für alle Polizistinnen und Polizisten im U-Ausschuss Vertrauenspersonen und finanziert auch Schulungen. Das ist nicht eben billig.
Im Pilnacek-U-Ausschuss gehen die Wellen erneut hoch. Laut einer Anfragebeantwortung von Innenminister Gerhard Karner an die FPÖ-Abgeordnete Irene Eisenhut hat das Innenministerium im Zuge der Befragungen von Polizeibeamtinnen und -beamten an Anwälte bisher insgesamt 29.785 Euro (inkl. USt) überwiesen - und zwar 6.720 Euro für zwei "Schulungen", der Rest von 23.065 Euro ging für "Vertrauenspersonen" auf, also für Anwälte, die die Zeugen jeweils begleiteten.
Dass anwaltliche Begleiter für Auskunftspersonen vom Staat bezahlt werden, geht der FPÖ schon lange gegen den Strich - und hat auch schon für Wirbel im Ausschuss gesorgt. Vermutet doch FPÖ-General Christian Hafenecker eine Beeinflussung der Zeugen, auch die Grünen haben diesen Verdacht schon geäußert. Auffällig bei den aktuellen Befragungen ist, dass die geladenen Polizisten durchaus auf Konflikt gebürstet waren. So griff ein Beamter eine Abgeordnete an, weil diese eine Frage erneut aufs Tapet gebracht hatte: "Passts ihr ned auf?"
Im Zentrum der Debatten steht der ÖVP-nahe Rechtsanwalt Martin Huemer. Er hatte eine denkwürdige Befragung des seinerzeitigen Finanzministers Gernot Blümel anwaltlich begleitet, der damalige Politiker gab 86 Mal an, sich nicht an Sachverhalte erinnern zu können. Schon damals waren die Anwaltskosten nicht unbeträchtlich: Zwischen Juni 2020 und August 2022 erhielt die Kanzlei Huemers 125.000 Euro brutto aus dem Finanzressort, wie eine NEOS-Anfrageserie ergab.
Und auch die 30.000 Euro werden diesmal nicht das Ende der Fahnenstange gewesen sein. Laut einer älteren Anfragebeantwortung hat das Innenministerium einen Vertrag in Höhe von 50.000 Euro mit der Kanzlei Huemers.
Karner sieht "Fürsorgepflicht"
Karner beklagt in seiner Antwort die "Verunsicherung" der Beamtinnen und Beamten durch die Befragung im Parlament und begründet die Kostenübernahme mit der "Fürsorgepflicht des Dienstgebers, Betroffenen Hilfestellung zu bieten".
Warum dann Polizistinnen und Polizisten nach einem tödlichen Schusswaffengebrauch keinen Anwalt gestellt bekommen, erklärt Karner so: "Die unterschiedliche Ausgestaltung der Unterstützung richtet sich nach der jeweiligen rechtlichen Rolle der betroffenen Person im konkreten Verfahren. Bedienstete wirken in parlamentarischen Untersuchungsausschüssen aufgrund ihrer dienstlichen Funktion als Auskunftspersonen mit. Die Beiziehung einer rechtlichen Vertrauensperson dient dort der Wahrnehmung dienstlicher Mitwirkungspflichten gegenüber dem Parlament. Ein strafrechtliches Verfahren betrifft hingegen, auch bei einem im Dienst gesetzten Verhalten, die persönliche strafrechtliche Verantwortlichkeit der betroffenen Person. In diesem Verfahren tritt sie als beschuldigte Person vor einem unabhängigen Gericht auf."