Prozess

Wöginger: Chefin von Bürgermeister war auch überrascht

19.03.2026

Pikante Aussagen beim Postenschacher-Prozess: Der Vorgesetzter der ausgebremsten Kandidatin lobte deren Arbeit - die Vorgesetzte des bevorzugten Bürgermeisters sagt: "Ich hätte mich nicht beworben." 

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© APA/FOTOKERSCHI.AT/FLORIAN REISINGER
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Tag neun im Prozess wegen Amtsmissbrauchs gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Finanzbeamte, die zudem noch wegen falscher Beweisaussage in Linz vor Gericht stehen. Auf dem Programm stehen am Donnerstag die Aussagen von sieben Zeugen. Zum Anklagepunkt Falschaussage soll ein Richter des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) gehört werden. Bisher liegt der Prozess im Zeitplan, ein Urteil am 21. April gilt als möglich.

Wöginger und den Mitangeklagten wird vorgeworfen, 2017 einem ÖVP-Bürgermeister, nachdem er den Vorstandsposten für das Finanzamt Freistadt nicht erhalten hat, diesen Spitzenjob für das Finanzamt Braunau verschafft zu haben. Ex-Kabinettschef und Generalsekretär im Finanzministerium Thomas Schmid soll entsprechend nachgeholfen haben.

Mit der "parteipolitisch motivierten" Postenbesetzung sei laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zugleich die beste Bewerberin Christa Scharf ausgebremst worden. Im April 2021 hatte das BVwG festgestellt, dass sie "erheblich höher" qualifiziert war als der Bürgermeister, und sprach ihr eine Entschädigung wegen Diskriminierung zu. Den Finanzbeamten als Mitglieder der Begutachtungskommission für den Posten in Braunau wird vorgeworfen, als Zeugen vor dem BVwG nicht die Wahrheit gesagt zu haben. Der Richter am BVwG soll dazu Donnerstagnachmittag aussagen.

"Untadeliges" Auftreten

Der langjährige Vorgesetzte und Vorstand des Finanzamtes Braunau war in seiner Aussage am Vormittag voll des Lobes über Scharf. Er beschrieb ihr Auftreten als "untadelig", ihre Arbeit als Fachvorständin sei "tadellos" gewesen. Dementsprechend habe er den Vorgesetztenbericht zu Scharf für ihre Bewerbung um seine Nachfolge verfasst. Zu dem Zeitpunkt habe er aber schon"was läuten gehört", dass bereits eine bestimmte Person für den Posten vorgesehen war. Er habe auch gewusst, wer es war. Dass nicht der "unbedingt Geeignetste" zum Zug gekommen sei, habe er bedauert.

Auch die Chefin des ÖVP-Bürgermeisters, der 2009 als Controller in ihr Team gekommen war, zeigte sich "überrascht", dass dieser den Zuschlag für Braunau erhalten hat, hielt sie doch andere Kandidaten für logischer, wie sie vor Gericht sagte. Dazu zählte sie wegen ihres "sehr guten Rufs" Christa Scharf. Den Bürgermeister, den sie als "sehr engagiert" beschrieb, hielt sie wegen dessen fehlender Erfahrung in Führungsfragen nicht für einen aussichtsreichen Bewerber. "Ich würde mich nicht bewerben", sagte sie.

Nur sachliche Kriterien

Der Erstangeklagte, der Kommissionsvorsitzende, hatte versichert, trotz eigener ÖVP-Nähe nicht parteipolitische Orientierung oder das Geschlecht, sondern sachliche Kriterien bei Personalentscheidungen herangezogen zu haben. Der Zweitangeklagte, einfaches Kommissionsmitglied, wiederum stellte Schmids Einflussnahme - angeblich auf Geheiß Wögingers - bei seiner Wahl in Abrede. Er bestätigte zwar die Intervention, will aber nicht danach gehandelt haben.