SPÖ unter Druck

Androsch für Studien-Gebühren

17.10.2011

Unis dürfen ab Februar Gebühren einheben.

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© REUTERS/Lisi Niesner
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Der Druck auf die SPÖ, Studiengebühren wieder einzuführen, wächst: Im ÖSTERREICH-Interview geht Ex-SPÖ-Finanzminister Hannes Androsch zwei Wochen vor Start seines Bildungsvolksbegehrens in die Offensive und fordert die Einführung von Uni-Gebühren: „Die Universitäten brauchen mehr Autonomie, die ihnen gewisse Steuerungselemente erlaubt. Dazu zählen auch Studiengebühren.“ (Siehe rechts.) Im Gegenzug fordert Androsch aber ein großzügigeres Stipendiensystem.

„SPÖ soll sich von Schein-Ideologie verabschieden“
Auch Zugangsbeschränkungen für die Unis fordert Androsch. Er stellt sich damit frontal gegen die offizielle SPÖ-Parteilinie, die Studiengebühren ablehnt. Und er schießt noch schärfer: Seine Partei solle sich von „scheinideologischen Positionen lösen“ und einen „nationalen Schulterschluss“ mit der ÖVP bilden. Nur so könnten die wirklich wichtigen Fragen in der Bildungspolitik gelöst werden.

Von Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) fordert Androsch ein deutlich höheres Uni-Budget: „Die Deutschen haben uns das vorgemacht. Für die Bildung haben sie 80 Milliarden zur Verfügung gestellt. Auf Österreich heruntergerechnet bedeutet das für uns acht Milliarden.“

Androschs Ruf nach Studiengebühren ist deshalb pikant, weil zahlreiche Unterstützer seines Volksbegehrens – auch aus der SPÖ – diese nach wie vor vehement ablehnen. Doch wie lange hält die SPÖ ihre Position gegen die Gebühren noch durch?

Gestern präsentierte Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (ÖVP) ein hochbrisantes Rechtsgutachten von Verfassungsrechtler Heinz Mayer. Dieses stellt fest: Die Universitäten können ab März in jedem Fall Gebühren einheben – und zwar im Rahmen der Autonomie. Auch dann, wenn die Bestimmungen zu den Gebühren im Feb­ruar fallen. Der Uni-Senat müsste bloß eine entsprechende Satzung beschließen. Allerdings wäre die Maximalhöhe dann nicht gesetzlich geregelt. Töchterle: „Daher ist mein Appell an die SPÖ noch dringender: Denn wenn wir nichts tun, sind die Unis sehr frei bei den Gebühren.“

Ausnahmen gelten für Bezieher von Studienbeihilfe.
Hintergrund: Der Verfassungsgerichtshof hat im vergangenen Juli die 2008 beschlossene Aussetzung der Studiengebühren durch SPÖ, Grüne und FPÖ aufgehoben. Bis 29. Februar 2012 müsste die Regierung das Gesetz reparieren – oder es läuft aus.

Mit Töchterles Präsentation des Rechtsgutachtens und der Studiengebühren-Ansage von Androsch kommt jetzt wieder Bewegung in die Sache.

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