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Anwalt ernennt Kurz zum Magister

26.05.2025

Kurz-Anwalt Otto Dietrich ernennt Kurz zum Magister. Den Titel hat der Ex-Kanzler freilich nicht.

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Otto Dietrich, der Anwalt von Sebastian Kurz sagte beim Prozess: "Ich ersuche Sie, Herrn Magister Kurz freizusprechen."

Verhandlung am OLG

Am Oberlandesgericht (OLG) Wien hat am Montag die Berufungsverhandlung rund um die Schuldsprüche gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und dessen ehemaligen Kabinettschef Bernhard Bonelli wegen Falschaussagen begonnen. In der Verhandlung unter Vorsitz von Richter Werner Röggla wird entschieden, ob es bei der Verurteilung der beiden wegen Falschaussage im "Ibiza"-U-Ausschuss bleibt.

Kurz wurde im Februar vergangenen Jahres wegen dieses Vorwurfs zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt. Bonelli fasste sechs Monate bedingt aus. Beide meldeten dagegen Berufung an.

Laut dem erstinstanzlichen Urteil soll Kurz seine Rolle bei der Aufsichtsratsbestellung der Staatsholding ÖBAG heruntergespielt haben. Die Unwahrheit hat er demnach gesagt, indem er den Eindruck erweckte, er hätte mit dem Vorgang im Wesentlichen nichts zu tun gehabt. An die Spitze der ÖBAG bestellt wurde damals der frühere Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid.

Kurz: Ermittlungen für ihn "schwer nachzuvollziehen"

Kurz, der um kurz nach halb neun in Begleitung seines Verteidigers Otto Dietrich den Justizpalast betrat, richtete sich wie auch schon beim Prozess am Wiener Landesgericht zuerst an die Medien: Für ihn sei immer schwer nachzuvollziehen gewesen, weshalb gegen ihn strafrechtlich ermittelt wurde, sei ihm doch vorgeworfen worden, bei einer Frage nichts Falsches, aber "nicht ausführlich genug" geantwortet zu haben.

Schwer nachzuvollziehen sei für ihn auch "sein" Richter gewesen. Michael Radasztics habe illegal Informationen an seinen "erbitterten Gegner" Peter Pilz weitergegeben, wofür Radasztics zu einer Disziplinarstrafe verurteilt wurde. "Mir ist immer wieder der Satz von Norbert Hofer eingefallen: 'Sie werden sich noch wundern, was alles möglich ist'." Kurz habe sich über den Richter gewundert, da dieser per Gesetz nicht einmal den Anschein von Befangenheit erwecken dürfe.

"Ibiza-Affäre" als Ausgangspunkt der Ermittlungen

Ausgelöst wurde die Causa durch die Ibiza-Affäre von Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, die eine Reihe von Ermittlungen nach sich zog. Infolge der Beschlagnahme mehrerer Datenträger und Handys wurde auch auf Daten von Schmid zugegriffen. In den dann ausgewerteten Chats stellten sich die Geschehnisse anders dar als von Kurz im U-Ausschuss geschildert, was zu den Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wegen Falschaussage führte. Auch Schmid, der mittlerweile den Kronzeugenstatus erlangt hat, belastete in seinen Einvernahmen nicht nur sich selbst, sondern auch Kurz und weitere Personen schwer. Das führte schließlich zur erstinstanzlichen Verurteilung.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) akzeptierte die erstinstanzlichen Entscheidungen. Kurz hat stets bestritten, im U-Ausschuss bewusst falsch ausgesagt zu haben. Das OLG kann den Schuldspruch bestätigen oder kippen bzw. die Strafhöhe ändern oder das Verfahren in Teilen wieder an das Erstgericht zurückverweisen.  

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