Migration

Migrationshammer: EU einigt sich auf Asyl-Zentren

18.12.2025

Die EU-Länder können künftig Asylzentren außerhalb Europa einrichten. Asylwerber haben zudem bald kein Recht mehr, auf das Ende ihrer Verfahren innerhalb der EU zu warten.

Zur Vollversion des Artikels
© oe24
Zur Vollversion des Artikels

Unterhändler der 27 EU-Länder und des Europaparlaments haben sich auf ein neues Gesetz geeinigt, welches das Konzept der "sicheren Drittländer" ausweitet und den Anspruch von Migranten auf Asyl einschränkt. Das neue Gesetz erlaube es Mitgliedstaaten "Vereinbarungen mit sicheren Drittstaaten über die Asylbearbeitung außerhalb Europas zu treffen", erklärte der dänische Innenminister und amtierende Ratspräsident Rasmus Stoklund in der Nacht zum Donnerstag.

Anträge künftig leichter ablehnen

Das Konzept sieht vor, dass Asylanträge von Menschen abgelehnt werden können, wenn sie Asyl in einem als sicheres Drittland geltenden Staat bekommen oder Aussicht darauf haben. Mögliche Kriterien dafür seien eine "Verbindung" der Antragsteller zu dem Drittland, Ankunft in einem solchen Land vor der Weiterreise in die EU oder ein Abkommen zwischen einem EU-Staat und dem betreffenden Drittland.

Niederlande erwägen den Aufbau eines Zentrums in Uganda

Ein Beispiel für solch eine Regelung ist der Plan der italienischen Regierung, Zentren für Asylbewerber in Albanien einzurichten. Die Niederlande erwägen den Aufbau eines solchen Zentrums in Uganda. An diesem könnte sich auch Deutschland beteiligen. Nichtregierungsorganisationen lehnen diese Vorschläge ab, da sie sich um die Behandlung der Asylbewerber in diesen Drittländern sorgen.

Härtere Strafen für Menschen ohne Bleiberecht

Das Gesetz ist Teil der EU-Reform, die eine deutliche Verschärfung der gemeinsamen Asylpolitik vorsieht. Vorgesehen sind neben sogenannten Rückführungszentren in Drittländern auch härtere Strafen gegen Menschen ohne Bleiberecht, die sich weigern, die EU zu verlassen.

Die EU hatte im Juni 2024 eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems beschlossen, das die Mitgliedsländer bis Juni 2026 umsetzen sollen. Im April verkündete die EU-Kommission, Teile der Reform vorziehen zu wollen, um den Mitgliedsländern beschleunigte Asylverfahren zu ermöglichen. Nach den neuen Regeln sollen künftig Asylsuchende direkt an den EU-Außengrenzen zurückgewiesen werden können, wenn ihr Antrag keine Aussicht auf Erfolg verspricht. 

Kommissar Brunner ist zufrieden

EU-Migrationskommissar Magnus Brunner lobt den Beschluss: „Heute hat die EU geliefert. Mit der Weiterentwicklung des Konzepts sicherer Drittstaaten und der Streichung des Verbindungskriteriums fügen wir ein weiteres Instrument hinzu, um Migration effizienter zu steuern. Damit stärken wir die Handlungsfähigkeit der Mitgliedstaaten im Umgang mit unzulässigen Asylanträgen.“
 

Zur Vollversion des Artikels