Nicht durch Ministerium

Asyl: Mikl gibt bei Rechtsberatung nach

23.02.2015

Die Rechtsberatung soll doch nicht vom Ministerium organisiert werden.

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© Christian Bruna
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Das Innenministerium hat seine Pläne zur Neuorganisation des Asylwesens in der Koalition durchgebracht, dafür aber auf die angedachte Teil-Verstaatlichung der Rechtsberatung nach Einwänden der SPÖ verzichten müssen. Das geht aus dem der APA liegenden Gesetzesentwurf vor, der heute, Montagabend, in Begutachtung geht. Auch beim Entzug der Grundversorgung hat das Innenressort noch entschärft.

Entlastung für Aufnahemzentren
Grundsätzlich schafft das Gesetzespaket die Rahmenbedingungen dafür, dass die Asylverfahren nicht mehr automatisch in den (chronisch überfüllten) Erstaufnahmezentren Traiskirchen und Thalham durchgeführt werden müssen. Stattdessen kann die Erstabklärung künftig auch in den Regionalstellen des Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl vollzogen werden, im Regelfall in jenem Land, wo der Flüchtling aufgegriffen wird bzw. seinen Antrag erstmals stellt.

Nach der Zulassung zum Verfahren werden die Flüchtlinge zunächst in sogenannte Verteilerzentren gebracht, aus denen sie dann möglichst rasch in Privatquartiere übersiedelt werden. Angepeilt wird seitens des Innenressorts eine möglichst gleichmäßige Verteilung über die Bundesländer. Ausnahme sind unbegleitete Kinder und Jugendliche, die weiter in den Erstaufnahmezentren aufgenommen werden, da nur dort für sie geeignete Einrichtungen verfügbar sind. Mit der Neuaufstellung des Systems fällt übrigens auch die besondere Mitwirkungspflicht weg und damit die bisher geltende 120-Stunden-Aufenthaltspflicht in den Erstaufnahmezentren.

Kosovo

Großen Wert legt das Innenministerium darauf, dass Verfahren für Asylwerber aus "sicheren Herkunftsstaaten" wie dem Kosovo in Zukunft bevorzugt erledigt werden. Zwar steht im Gesetz ein Frist von maximal fünf Monaten, jedoch wird in den Erläuterungen angegeben, dass "beispielsweise im Sinne effizienter Asylverfahren und der Glaubwürdigkeit des Asylsystems" bei einem starken Anstieg von Anträgen aus sicheren Herkunftsstaaten Maßnahmen ergriffen werden können, um diese Verfahren binnen zehn Tagen zu entscheiden, "sofern der jeweilige Einzelfall eine derart rasche Entscheidung ermöglicht".

Dieser Passus zielt übrigens nicht nur auf Flüchtlinge aus "sicheren Herkunftsstaaten" ab sondern auch auf jene, von denen angenommen wird, dass sie "eine Gefahr für die nationale Sicherheit oder Ordnung" darstellen. Ferner gilt dies für Asylwerber, die sich weigern, ihre Fingerabdrücke abnehmen zu lassen.

Gemäß Plan des Innenressorts sollen Asylwerber, die in der ersten Instanz gescheitert sind, auch aus der Grundversorgung fallen. Allerdings gibt es auch hier noch Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf. So wird klar gestellt, dass der Verlust der Grundversorgung erst dann eintritt, wenn das Bundesverwaltungsgericht keine aufschiebende Wirkung zuerkannt hat. Zudem kann es trotzdem (vorübergehend) zur Unterbringung in einer Bundesbetreuungseinrichtung kommen, wenn sich der Flüchtling bereit erklärt, an der freiwilligen Rückkehr mitzuwirken. Als neuer Ausschlussgrund aus der Grundversorgung definiert wird Gewalt gegen Betreuungspersonal. Bei den Einschränkungen in der Grundversorgung will die SPÖ noch die Begutachtung abwarten, ob sie ihre Zustimmung erteilt.

Widerstand erfolgreich
Gefruchtet hat der Widerstand von Hilfsorganisationen und letztlich auch der Sozialdemokraten, was die Pläne des Innenministeriums zur Reform der Rechtsberatung angeht. Das Innenressort wollte sich nämlich vorbehalten, eine eigene juristische Person zu errichten und diese mit der Rechtsberatung zu betrauen, beispielsweise eine Anstalt des öffentlichen Rechts oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Derzeit wird diese Aufgabe von Hilfsorganisationen übernommen. Daran wird sich nach der Änderung im Begutachtungsentwurf nun auch nichts ändern. Neu gegenüber dem Status quo ist, dass Rechtsberatung auch beim Verlust der Grundversorgung angeboten wird.

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