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Asyl: Stopp des Familiennachzugs ist JETZT in Begutachtung

13.05.2025

Innenminister Karner macht Ernst: Der Stopp des Familiennachzugs geht als Verordnung in Begutachtung. Jeder kann seine Stellungnahme abgeben - bis 10. Juni. 

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Österreichs Regierung will den Stopp des Familiennachzugs faktisch umzusetzen. Die neue Sonderregelung kann durch Verordnung der Bundesregierung (grundsätzlich sechs Monate und danach weiter verlängerbar) im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss bei entsprechender Überlastung der Systeme anwendbar gemacht werden.  

  • Entscheidungsfrist und Entscheidungspflicht für Einreiseverfahren nach § 35 AsylG 2005 sind bis zum Außerkrafttreten der Verordnung der Bundesregierung gehemmt (mit Ausnahme von Härtefällen)
  • Die Sonderregelung wird befristet bis Ende September 2026 eingeführt
  • Damit wird ein wichtiger Schritt gesetzt, um den vorübergehenden Stopp des Familiennachzugs gesetzlich/rechtlich nachhaltig abzusichern

"Schulen sind überlastet"

„Schulen sind überlastet und die Jugendkriminalität ist massiv gestiegen. Das muß sich ändern und Gegenmaßnahmen müssen eingeleitet werden. Durch die in Begutachtung befindliche Verordnung, schaffen wir die faktische Grundlage zum Stopp des Familiennachzugs. Ich danke den Koalitionspartnern für die konstruktiven Gespräche und das gemeinsame Beschreiten des Wegs zu einer rechtskonformen Lösung“, so Innenminister Gerhard Karner (ÖVP).  

Verordnungsentwurf wird ab jetzt kommentiert

Diese Verordnung geht mit Dienstag in der Dauer von 4 Wochen in Begutachtung – bis zum 10. Juni 2025 kann sie kommentiert werden. Per E-Mail ans Innenministerium: bmi-III-A-4-stellungenahmen@bmi.gv.at 

Familiennachzug in Österreich

• Österreich war in den letzten Jahren besonders stark vom Familiennachzug betroffen
• 2023 und 2024 kamen mehr als 17.000 Menschen über den Familiennachzug nach Österreich, davon der Großteil minderjährige schulpflichtige Kinder (vorwiegend aus Syrien)
• Durch unterschiedliche Maßnahmen (wie Intensivierung der DNA-Tests sowie verstärkte Prüfung von Dokumenten auf ihre Echtheit durch Dokumentenprüfer an den Botschaften vor Ort) konnte der Familiennachzug praktisch gestoppt werden
• Kamen im Februar 2024 noch 1000 Menschen über den Familiennachzug nach Österreich, so waren es im Februar 2025 nur mehr 60 Menschen

Der große Zuzug von Familienangehörigen schutzberechtigter Personen stellt laut Innenministerium eine enorme Belastung für verschiedene gesellschafts- und gemeinschaftsrelevante Bereiche dar. Als Beispiele genannt werden Bildung, Integration aber auch  Kriminalität - Zunahme der Jugendkriminalität.

Aufbau der Begründung zur Verordnung 

  • Die Begründung zur Verordnung gliedert sich in 3 Hauptkapitel und in weiterer Folge in 9 Unterkapitel.
  • Im ersten Kapitel werden die aktuelle Asyl- und Migrationslage sowie die bisherigen Solidaritätsleistungen Österreichs dargestellt.
  • In den weiteren Kapiteln werden detailliert die unterschiedlichen Belastungen der einzelnen Systeme dargestellt.

Beispielhaft genannt werden: Bildungssystem (Kindergärten, Schule), die Zunahme der Kriminalität gesamt, aber auch in Schulen und Bildungseinrichtungen, sowie die Bereiche Hate-Crime und Antisemitismus. Aber auch umfangreiche Daten zu sozialen Themen wie Arbeitslosigkeit und zur Sozialhilfe werden in der Begründung der Regierung für die Verordnung aufgezeigt.

  
 
 

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