Novelle

Begutachtungsfrist für neues Rauchergesetz endet

10.10.2007

Ärztekammer fordert Sanktionen gegen Verstöße, scharfe Kontrollen sowie eine polizeiliche Anzeigenpflicht.

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© buenas dias
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Die Begutachtungsfrist für das neue umstrittene Rauchergesetz endet. Betriebe ab 75 Quadratmeter Fläche sollen künftig eine räumliche Trennung oder ausreichende Belüftung vorweisen, so der von Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky (V) eingereichte Entwurf für die Novelle. Wirte und Gäste dürften künftig bei Missachtung von Rauchverboten bestraft werden.

Da es sich um ein "relativ streitträchtiges" Thema handle, erwarte man bis einschließlich Mittwoch zahlreiche Stellungnahmen. Diese Äußerungen müssten begutachtet werden.

Kritik der Ärztekammer
Kritik am Entwurf gab es von der Österreichische Ärztekammer (ÖÄK). In allen Lokalen müssten Rauchverbote "ausnahmslos" gelten, forderten die Ärzte in ihrer Stellungnahme an das Gesundheitsministerium. Angemessene Sanktionen gegen Verstöße, scharfe Kontrollen sowie eine polizeiliche Anzeigenpflicht seien notwendig. Mit raumlufttechnischen Anlagen könne die Schadstoffkonzentration nicht ausreichend reduziert werden.

Übergangsfrist
Der Entwurf sieht vor, dass Lokale mit mindestens 75 Quadratmeter Gästebereich sich als Nichtraucherlokal deklarieren können oder mit baulichen Abtrennungen sicherstellen müssen, dass 50 Prozent der Lokalfläche zur Nichtraucherzone werden. Ausreichend ist auch eine Belüftung, "die mindestens 25 Liter Frischluft pro Sekunde und Verabreichungsplatz" in den Raum pumpt.

Die Übergangsfrist soll bis 31. Dezember 2012 dauern. Denkmalgeschützten Häuser haben bis 2015 Zeit. Kleinere Gaststätten unter 75 Quadratmetern müssen sich als Raucher- oder Nichtraucherlokal deklarieren. Ab 1. Jänner 2008 will Kdolsky eine verpflichtende Ausschilderung. Bei Verstößen sollen Wirte ab diesem Zeitpunkt mit Erststrafen von bis zu 500 Euro belangt werden, im Wiederholungsfall können bis zu 5.000 Euro verlangt werden. Gäste, die unerlaubt zur Zigarette greifen, müssen mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 100 Euro rechnen, bei mehreren Fällen drohen Pönalen von bis zu 1.000 Euro.

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