Interessen vertreten

Huainigg droht mit Klage

28.12.2009

Der behinderte Ex-ÖVP-Mandatar fühlt sich diskriminiert, weil nicht er sondern Ex-SPÖ-Sozialminister Buchinger den Job als Behindertenanwalt bekommen hat.

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© TZ Österreich
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Um die Bestellung des früheren SPÖ-Sozialministers Erwin Buchinger zum Behindertenanwalt bahnt sich ein Rechtsstreit an. Der frühere ÖVP-Abgeordnete Franz-Joseph Huainigg, der sich ebenfalls um den Posten beworben hatte, will sich nicht geschlagen geben und sich an die Schlichtungsstelle im Bundessozialamt wenden. Konkret möchte er wissen, warum ihm Buchinger vorgezogen wurde. Sollten die Gründe nicht stichhaltig sein, denkt er an eine Klage gegen die Entscheidung.

"Buchinger nicht besser"
"Eine bessere Qualifizierung Buchingers ist bisher nicht nachgewiesen", so Huainigg am Montag gegenüber den "Salzburger Nachrichten". Dass er wegen seiner schweren Behinderung übergangen wurde, glaubt der Kärntner, der seit seiner Kindheit im Rollstuhl sitzt und seit 2006 auf ein mobiles Beatmungsgerät angewiesen ist, nicht: "Das fände ich doch sehr merkwürdig, dass ich zu behindert für den Behindertenanwalt sein sollte."

"Behinderte gehören bevorzugt"
Gegenüber Ö1 beklagte Huainigg, das Bestellungsverfahren sei "sehr intransparent" gewesen und die Qualifikation der Bewerber sei nicht offengelegt worden. Von der Schlichtungsstelle erwartet er sich nun Auskunft über die Gründe der Entscheidung pro Buchinger. "Wenn es für mich nachvollziehbar ist, dann ist es okay. Sonst gibt es die Möglichkeit einer Klage", betont Huainigg. Er verweist darauf, dass Behinderte bei gleicher Qualifikation bevorzugt werden müssten: "Ich fühle mich diskriminiert und benachteiligt, weil ich glaube, dass ich auch sehr gut geeignet bin."

FPÖ: Bestellung überprüfen
Mit Verständnis reagierte FPÖ-Behindertensprecher Norbert Hofer auf Huainiggs Ankündigung, sich an die Schlichtungsstelle im Bundessozialamt zu wenden. Die Bevorzugung Buchingers sei nicht ganz nachvollziehbar, so Hofer, sei doch der ehemalige Sozialminister der einzige der Bewerber gewesen, der nicht behindert sei: "Wenn schon bei der Bestellung des Behindertenanwaltes diskriminiert werde, dann kann man sich den Posten gleich ganz sparen."

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