Islamisten-Festnahme

Berger will Gesetz für Online-Fahndung

14.09.2007

Die SPÖ-Ministerin will der Exekutive die Computer-Überwachung aber nur nach richterlichem Sanktus erlauben.

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Justizministerin Maria Berger will am liebsten eine eigene gesetzliche Regelung für Online-Ermittlungen. Prinzipiell ist diese Fahndungsmethode im Rahmen des Großen Lauschangriffs schon jetzt möglich, eine explizite Regelung scheint ihr aber besser zu sein. Derzeit wird geprüft, ob man ein neues Gesetz prinzipiell brauchen würde.

In jedem Fall will die Sozialdemokratin Online-Ermittlungen erlauben - aber nur unter zwei Bedingungen: Richter und Rechtsschutzbeauftragter müssen einbezogen werden.

Die ÖVP freut sich. Innenminister Günther Platter hatte sich schon davor für die Online-Überwachung ausgesprochen.

Mit richterlicher Genehmigung
Schon jetzt sei es möglich, die Kommunikation per PC zu verfolgen, man brauche dafür nur eine richterliche Genehmigung, sagt Berger. Auch gegen die Online-Durchsuchung von Festplatten spreche unter dieser Voraussetzung nichts: "Diese Methode soll zulässig sein, aber mit richterlicher Genehmigung, so wie wir sie z.B. auch für die Telefonüberwachung brauchen."

Kontrolle durch Rechtsschutzbeauftragten
Für den der Weisheit letzten Schluss hält Berger die Methode auch wieder nicht. Sehr Gewiefte könnten sich vielleicht gegen diese Form von Ermittlungen schützen. "Aber als Methode soll es von uns nicht generell abgelehnt werden, unter dem Vorbehalt, dass es der Richter genehmigen muss und die Durchführung vom Rechtsschutzbeauftragten überwacht wird."

Bis zu 10 Jahre Haft
Bei den drei am Mittwoch festgenommenen mutmaßlichen Islamisten schätzt sie das mögliche Strafausmaß so ein: Tatverdacht wegen "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Nötigung und Nötigung der Bundesregierung" - das ergibt im Fall der Bestätigung des Verdachts bis zu 10 Jahre Haft.

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