Spionage-Vorwurf

Beweisverfahren in Ott-Prozess zu Ende: "Ich bin unschuldig"

18.05.2026

In halbstündiger Stellungnahme wies Ex-BVT-Chefinspektor Vorwürfe noch ein Mal zurück. Berufsrichter zogen sich zu Mittag zu Beratung über Fragenkatalog zurück.

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© APA/GEORG HOCHMUTH
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Am Wiener Landesgericht ist am Montag im Spionage-Prozess gegen den ehemaligen Chefinspektor im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Egisto Ott, und einen mitangeklagten Polizisten das Beweisverfahren abgeschlossen worden. Sämtliche offenen Beweisanträge wurden abgewiesen, nachdem ein letzter, aus Großbritannien angereister Zeuge unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen wurde. Danach kam noch einmal Egisto Ott ausführlich zu Wort.

Ott bestritt in einer abschließenden halbstündigen Stellungnahme sämtliche wider ihn erhobenen Vorwürfe, wobei er am mittlerweile zwölften Verhandlungstag teilweise recht emotional wurde: "Ich bin unschuldig. Ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen." Der 63-Jährige, der sich vor allem an "die Damen und Herren Geschworenen" wandte, verwies zunächst auf die langwierigen, im November 2017 gegen ihn eingeleiteten Ermittlungen. Seither werde er "als Russland-Spion und als schlechter und frustrierter Beamter dargestellt". "Ich wünsche keinem von Ihnen, so etwas je erleben zu müssen."

Die im Innenministerium eingerichtete "AG Fama", die gegen ihn ermittelt hatte, kritisierte Ott scharf. Dabei handle es sich "zu 90 Prozent um Polizisten aus Oberösterreich, die großteils aus dem Suchtgiftbereich kommen." Sie hätten keinerlei Erfahrungen und Fachkenntnisse im nachrichtendienstlichen Bereich, niemals entsprechende Schulungen erhalten. Sie hätten "nur die Polizeigrundschule absolviert." Für ihn sei es "unverständlich, wieso in einem so heiklen und großen Verfahren Beamte ermitteln, welche keinerlei Kenntnisse über nachrichtendienstliche Tätigkeiten haben. Das ist ungefähr so, als müsste ein Deutschlehrer die Mathe-Matura korrigieren", stellte Ott fest.

Für Ott war das Verfahren "alles andere als fair"

Bei den gegen ihn gerichteten Anschuldigungen handle es sich um den Versuch, von "massiven Missständen und Untreue in Millionenhöhe im BVT und im Innenministerium abzulenken", sagte Ott. Er hätte in seiner jahrelangen Tätigkeit beim BVT Einblick in das "System Österreich" erhalten und mitbekommen, "wie man etwas in einer Behörde wird", mit wem man sich gut stellen müsse, welche Politiker man kennen müsse, "welche Missstände man nicht aufzeigen darf." Er sei "fest davon überzeugt", dass das der Grund war, warum man gegen ihn zu ermitteln begonnen hätte. Er habe "zu viele Fragen gestellt", zu viel gewusst und "irgendwann nicht mehr mitgespielt bei den Machenschaften der 'Oberen'." "Und was eignet sich besser, um jemandem die Glaubwürdigkeit abzusprechen und ihn mundtot zu machen? Man überhäuft ihn mit strafrechtlichen Verfahren."

Selbst während der Hauptverhandlung hätte der Staatsanwalt "immer wieder neue angebliche Fakten in das Verfahren eingebracht". Er habe "das Gefühl, dass das Verfahren gegen mich alles andere als fair zu bezeichnen ist." Dabei nahm Ott den vorsitzenden Richter, die Ersatzrichterin und die beisitzenden Richter von seiner Kritik explizit aus: "Es bezieht sich einzig und allein auf die Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei."

Briten-Spion: Letzter Zeuge sagte nicht öffentlich aus

Zuvor war der letzte Zeuge nicht coram publico vernommen worden. Zum Schutz des aus Großbritannien angereisten Zeugen "und um die nationale Sicherheit nicht zu gefährden", wie der Vorsitzende darlegte, mussten Medienschaffende und Zuhörerinnen und Zuhörer während seiner Befragung den Großen Schwurgerichtssaal verlassen. Auch die Identität des Zeugen wurde aus Sicherheitsgründen nicht enthüllt.

Der Mann wurde zu einem britischen Ermittlungsverfahren befragt, das aus Sicht der Staatsanwaltschaft in Form von ausgewerteten Chats auch Erkenntnisse zu Egisto Ott zutage gefördert hat und das die Anklage stützt. Die Anklagebehörde wirft Ott vor, den russischen Nachrichtendienst unterstützt und russische Interessen vertreten zu haben. Die inkriminierten Handlungen hätten "die nationale Sicherheit der Republik Österreich beeinträchtigt", heißt es in der Anklageschrift.

In dieser wird Ott angekreidet, zwischen 2015 und 2020 ohne dienstlichen Auftrag Daten wie Aufenthaltsorte, Kfz-Kennzeichen und Reisebewegungen von Personen erhoben zu haben, an denen Russland ein Interesse hatte. Dazu zählte etwa ein ehemaliger russischer Geheimdienst-Offizier, der sich ins Ausland abgesetzt hatte. Im Zeitraum 2017 bis 2021 soll Ott personenbezogene Daten aus polizeilichen Datenbanken zum Zwecke der Übermittlung an Ex-Wirecard-Vorstand Jan Marsalek und Vertreter des russischen Nachrichtendienstes gesammelt haben. So holte er eine Meldeauskunft zu Christo Grozev, einem damals in Wien lebenden bulgarischen Investigativ-Journalisten ein, die laut Anklage "im alleinigen Interesse des russischen Nachrichtendienstes" war. Ott habe "grundsätzlich für alle dienstlich nicht begründbaren Aufträge ein Entgelt im zumindest drei- bis vierstelligen Euro-Bereich gefordert", konstatiert die Anklage, weshalb ihm auch Bestechlichkeit angelastet wird.

Anklage ortet auch finanzielles Motiv

In der angeblich angespannten finanziellen Lage Otts und einer beruflichen Frustration ortet der Staatsanwalt Motive für die inkriminierten Handlungen. Ott habe sich den von ihm bevorzugten Lebensstandard "nicht mit seinem Beamtengehalt allein, sondern nur durch hohe Bargeldeinnahmen aus unbekannten Quellen" leisten können, wird in der Anklageschrift festgehalten. Als "frustrierter nachrichtendienstlicher Polizeibeamter" sei er daher "anfällig für die Kontaktaufnahme durch den russischen Geheimdienst" gewesen. Laut Anklage zeigte sich das im Sommer 2022. Ott habe am 12. Juni 2022 in der Wohnung seiner Tochter die Übergabe von Diensthandys eines ehemaligen Kabinettschefs im Innenministerium und zweier früherer Kabinettsmitarbeiter "an von Jan Marsalek beauftragte unbekannte Mittäter zum Weitertransport nach Moskau über die Türkei zur weiteren Auswertung durch den russischen Geheimdienst veranlasst." In weiterer Folge hätte Marsalek - so jedenfalls die Anklage - "als russischer Agent vollen Zugriff auf die gesamten Daten des Dienstmobiltelefons" des ehemaligen Innenministerium-Kabinettschefs gehabt.

Die Handys waren 2017 bei einem Bootsausflug in Tulln ins Wasser gefallen und wurden zur Datenrettung einem mitangeklagten Polizeibeamten überlassen, der sie wiederum Ott übergab. Ihre Übergabe habe "die nationale Sicherheit und Souveränität Österreichs beeinträchtigt", ist der Staatsanwalt überzeugt. Der Ankläger geht weiters davon aus, dass Ott dafür am 23. Juli 2022 - wenige Wochen nach der Übergabe - in der Wohnung seiner Tochter 50.000 Euro entgegennahm, die zwei von Jan Marsalek dahin beorderte Russen vorbeigebracht hätten.

Damit nicht genug: Ott wird weiters beschuldigt, am 19. November 2022 einen SINA-Laptop mit brisanten geheimdienstlichen Informationen eines EU-Staates Vertretern des russischen Geheimdiensts überlassen zu haben, wofür Ott 20.000 Euro erhalten haben soll. Den Deal eingefädelt und den Geldtransfer organisiert soll wiederum Marsalek haben, der zu diesem Zeitpunkt längst für den russischen Inlandsgeheimdienst FSB tätig gewesen sein soll. Der SINA-Laptop dürfte in weiterer Folge in den Iran gegangen bzw. jedenfalls für das Regime in Teheran bestimmt gewesen sein, wie Chats nahelegen, die der Wiener Anklagebehörde vorliegen. Marsalek ist untergetaucht, er ist seit Jahren auf der Flucht.

"Handlungsanleitung für Auftragsmorde" inkriminiert

Folgt man der Anklage, soll Ott sogar so weit gegangen sein, nach dem sogenannten Berliner Tiergartenmord - ein russischer Geheimdienstagent hatte im August 2019 einen in Deutschland im Exil lebenden Tschetschenen erschossen - für den russischen Nachrichtendienst eine "Fehleranalyse" erstellt zu haben. In diese hätte er "nicht öffentliche Informationen und nachrichtendienstliche Kenntnisse" eingearbeitet. Als Auftraggeber vermutet der Staatsanwalt den russischen Nachrichtendienst. Ott habe "Schwachstellen" bei der Tatbegehung im Berliner Tiergarten aufgezeigt und "als Beamter des BVT eine Handlungsanleitung für zukünftige reibungsfreie und erfolgreiche Auftragsmorde durch den russischen Nachrichtendienst auf dem Boden der Europäischen Union" verfasst, wie in der Anklageschrift wörtlich zu lesen ist.

Die Staatsanwaltschaft Wien hatte seit 2017 gegen Egisto Ott ermittelt. Am 29. März 2024 wurde der Ex-Chefinspektor fest- und bis zum 26. Juni desselben Jahres wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft genommen.

Berufsrichter beraten über Fragenkatalog

Um 12.00 Uhr zogen sich die drei Berufsrichter zur Beratung über den Fragenkatalog zurück, den die Geschworenen beantworten müssen. Dieser dürfte ab 13.00 Uhr verlesen werden. Im Anschluss dürften die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung folgen. Wann die Geschworenen mit ihren Beratungen über die Schuldfrage beginnen, ist offen. Laut derzeitigem Verhandlungsplan ist die Urteilsverkündung am Mittwoch, dem 20. Mai geplant.

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