Parkplatzsex

Bis zu sechs Monate Haft sind möglich

04.01.2007

Sex in der Öffentlichkeit ist strafbar - Der Tatbestand der öffentlichen unzüchtigen Handlung ist gegeben.

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Treffen zum "Parkplatzsex" werden in einschlägigen Internetforen zwischen mehreren Teilnehmern vereinbart. Sind die in den Autos ausgeführten sexuellen Handlungen öffentlich sichtbar, kann es auch zu einer Anzeige kommen. Laut Josef Raml von der Strafabteilung der Polizei Linz erfüllt "Parkplatzsex" den Tatbestand der öffentlichen unzüchtigen Handlung: "Das Strafgesetzbuch sieht bis zu sechs Monate Haft vor."

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