Verwaltungsübertretung

Böller-Verbot zu Silvester: Bis zu 3.600 Euro Strafe möglich

27.12.2021

''Die Polizei wird zum Jahreswechsel die Einhaltung der Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes überwachen'', kündigt der Innenminister an.

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© picture alliance/dpa (SYMBOLBILD)
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Wien. "Die Verwendung von Feuerwerk erfordert Eigenverantwortung und Hausverstand", schreibt Innenminister Gerhard Karner in einer Aussendung am Montag. Das abgelaufene Jahr habe vor allem an das Personal in den Krankenhäusern besondere Herausforderungen gestellt, so Karner weiter und fügt hinzu: "Tragen wir daher durch einen sicheren, verletzungsfreien Umgang mit Pyrotechnik dazu bei, das medizinische Personal zu entlasten und zeigen wir dadurch unsere Solidarität mit dieser besonders belasteten Berufsgruppe."

Das Verwenden von Feuerwerksartikeln sei im Pyrotechnikgesetz geregelt, betont der Innenminister. Karner: "Die Polizei wird zum Jahreswechsel die Einhaltung der Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes überwachen. Das Jahr 2021 hat an uns außergewöhnliche Anforderungen gestellt – lassen wir es besonnen und überlegt ausklingen."

Böller-Verbot: Bis zu 3.600 Euro Strafe

Übertretungen nach dem Pyrotechnikgesetz, beispielsweise die gesetzwidrige Verwendung im Ortsgebiet, stellen eine Verwaltungsübertretung dar und werden mit einer Geldstrafe bis zu 3.600 Euro bestraft, informiert Karner in der Aussendung.

Der Entschärfungsdienst des Innenministeriums sei 2020 74-mal zu Einsätzen angefordert worden, bei denen pyrotechnische Gegenstände der Grund der Anforderung waren. 2021 seien es bisher 56 Einsätze gewesen.

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