Zielt auf Gefährder und politischen

Das Anti-Terror-Paket der Bundesregierung

Unter anderem sind Fußfessel und Unterbringung im Maßnahmenvollzug geplant.
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Die geplanten Maßnahmen im Anti-Terror-Paket sollen in jedem Fall menschenrechtskonform sein, heißt es in einer Punktation der Regierung. Ein konkretes Gesetz soll bis Anfang Dezember vorliegen. Erweitert werden soll auch die gerichtliche Aufsicht verurteilter Personen mit verstärkten Berichtspflichten von Bewährungshilfe und Deradikalisierungs-Einrichtungen. Staatliche und finanzielle Leistungen sollen nach einer Verurteilung wegen eines Terrordelikts - so weit es geht - entzogen werden.

Die Verbreitung von extremistischem Gedankengut will die Bundesregierung durch eine Erweiterung des Symbolgesetzes verhindern. Ein "einheitliches Imameverzeichnis" soll die Schließung von Kultusstätten bei Terrorismuspropaganda ermöglichen, heißt es in der Punktation. Auch ein systematischer Daten- und Informationsaustausch zwischen Sicherheitsbehörde, Vereinsbehörde und Kultusamt ist geplant. Dazu kommt eine eigene Meldestelle für gewaltverherrlichende Online-Inhalte in Zusammenhang mit Dschihadismus.

Anti-Terror-Paket muss EMRK-konform sein

Nicht nur die "Schaffung einer EMRK-konformen Möglichkeit der Unterbringung terroristischer Straftäter im Maßnahmenvollzug " ist geplant, auch die Einführung einer Überwachungsverpflichtung bei Terrordelikten. Geschaffen werden soll zudem eine verfassungskonforme Rechtsgrundlage für eine elektronische Aufenthaltsüberwachung zur Vorbeugung von terroristischen Straftaten.

Strengere Waffengesetze