Acht Jahre Freiheitsstrafe - nicht rechtskräftig

"Glattes Fehlurteil": Grasser-Anwalt tobt & kündigt Berufung an

04.12.2020

Nach dem Hammer-Urteil kündigte Grassers Verteidiger Manfred Ainedter Berufung gegen den Schuldspruch an.

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Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wird gegen seine Verurteilung berufen. Noch während der Urteilsbegründung schrieb sein Anwalt Manfred Ainedter in einer Aussendung, der Urteilsspruch sei ein "glattes Fehlurteil, alle Rechtsmittel werden erhoben". Das Urteil werde "selbstverständlich mit Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an den OGH bekämpft".

Aus Sicht Ainedters hat der Schöffensenat "dem enormen Verurteilungsdruck der in der Zweiten Republik einmaligen medialen Vorverurteilung durch zigtausende negative Medienberichte nicht standgehalten und Karl-Heinz Grasser zu Unrecht verurteilt". Ainedter will nun auch den am Beginn des Verfahrens geäußerten Verdacht auf Befangenheit von Richterin Marion Hohenecker

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