Amtsmissbrauch

Das steht im Scheuch-Urteil

06.10.2011

Seine ­Attacken gegen die Justiz könnten ihm im Berufungsverfahren noch schaden.

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© TZ ÖSTERREICH/Raunig
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Nach dem Prozess gegen Uwe Scheuch liegt jetzt die schriftliche Urteilsbegründung vor: Auf 20 Seiten beschreibt Richter Christian Liebhauser-Karl detailliert, warum bei dem Kärntner FPK-Chef der Tatbestand des Amtsmissbrauchs gegeben ist. Scheuch wurde im August in der „Part of the game“-Affäre zu 18 Monaten Haft, davon sechs unbedingt, verurteilt (das Urteil ist nicht rechtskräftig).

Der Richter stützt die Begründung auf drei Säulen:

  • Scheuch sei zu dem Gespräch mit dem mutmaßlichen Vertreter eines Investors offiziell aufgefordert worden. Es hätte sich um kein privates Gespräch gehandelt.
  • Scheuch habe auf dem Tonband klar hörbar angekündigt, dass er „schon wisse, wie er sich in der ­Regierungssitzung verhalten“ solle. Als Landesrat hätte er eine gewisse Verhaltensweise in der Regierung in Aussicht gestellt, kritisiert der Richter.
  • Außerdem könne Scheuch sich sehr wohl für Projekte einsetzen, die ihm wichtig seien – unabhängig von seiner Zuständigkeit. Scheuch hatte stets betont, dass er gar keinen Einfluss auf die Vergabe von Staatsbürgerschaften nehmen könne.

Scheuchs Anwalt Dieter Böhmdorfer wird nun Berufung einlegen. Bis zur Berufungsverhandlung gibt es für Scheuch noch eine Galgenfrist: Sie findet frühestens im Februar des kommenden Jahres statt.

Für den FPK-Chef könnte es dann noch dicker kommen: In das zweitinstanzliche Urteil fließt auch sein Verhalten nach dem ersten Urteil ein. Da war von „Reue“ und „Einsicht“ nichts zu erkennen. Im Gegenteil: Scheuch sprach von einem „krassen Fehlurteil“.

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