Trotz EU-Verfahren

Defizit-Knaller: Österreich darf mehr Schulden für Aufrüstung machen

17.02.2026

Die aktivierte EU-Ausweichklausel für Verteidigung ermöglicht sanktionsfreies Abweichen vom Budgetplan.

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Brüssel/Wien. Die EU-Wirtschafts- und Finanzminister haben laut Angaben aus dem Rat bei ihrem Treffen am Dienstag in Brüssel die "nationale Ausweichklausel" für Verteidigungsausgaben für Österreich aktiviert. Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) hatte dies im Dezember "zur Erhaltung von Budget-Spielräumen" beantragt. Die Klausel erlaubt, mehr Schulden für Aufrüstung zu machen, ohne dafür von der EU sanktioniert zu werden. Marterbauer betonte, dass Österreich beim Budget im Plan sei. 

Österreich sei im Moment dabei, seine Verteidigungsausgaben sehr, sehr maßvoll auszuweiten, hatte der Finanzminister am Montag in Brüssel vor dem Eurogruppen-Treffen gesagt. Es gehe um ein paar hundert Millionen Euro pro Jahr. Die Aktivierung der Klausel bringe "etwas mehr Flexibilität, und die wollen wir uns einfach eröffnen", so Marterbauer. Dies sei aber nicht so zu interpretieren, dass "wir Schwierigkeiten hätten, die Fiskalkriterien zu erfüllen". Die Klausel gilt für einen Zeitraum von vier Jahren ab 2025 und bietet einen Spielraum von maximal 1,5 Prozent des BIP.

Die EU-Kommission hatte Österreich 2025 empfohlen, die Ausgaben für Verteidigung zu erhöhen. Die Ausweichklausel wurde im Rahmen der Reform der EU-Schuldenregeln geschaffen. Die EU hat sie im Vorjahr aktiviert, da Russlands andauernder Angriffskrieg gegen die Ukraine eine erhebliche Bedrohung für die europäische Sicherheit darstelle, und "höhere Produktionskapazitäten der europäischen Verteidigungsindustrie" und damit mehr und nachhaltige Investitionen der Mitgliedstaaten erforderlich seien. Diese höheren Ausgaben für Aufrüstung sollten aber nicht die Haushaltsstabilität gefährden oder Strafen auslösen.

Laufendes Defizitverfahren wird nicht beeinflusst

Der Rat betonte in seiner am Dienstag veröffentlichten Mitteilung, dass "die durch die nationale Ausweichklausel gewährte Flexibilität keine Auswirkungen auf Österreichs fortwährende Verpflichtung zur Reduzierung seines anhaltend hohen Defizits hat, sofern sie für erhöhte Verteidigungsausgaben verwendet wird". Eine Erhöhung der Ausgaben in dem von der Ausweichklausel abgedeckten Zeitraum werde unter sonst gleichen Bedingungen zu einem höheren gesamtstaatlichen Schuldenstand und einem höheren Defizit führen: Laut Prognosen der Kommission werden die Defizitquote und die Schuldenquote 2028 um 1,2 Prozentpunkte bzw. um 1,7 Prozentpunkte höher ausfallen.

Das laufende EU-Defizitverfahren gegen Österreich wird durch all das nicht beeinflusst. "Für alle übrigen Ausgaben bleibt Österreich an die Haushaltsregeln gebunden und muss sich unabhängig von der Aktivierung der Klausel weiterhin zur Umsetzung des überarbeiteten wirtschaftspolitischen Steuerungsrahmens verpflichten", hieß es in der Mitteilung weiter. Dies bedeutet, dass Wien die mit Brüssel zur Senkung des Budgetdefizits vereinbarten Maßnahmen umsetzen muss. Österreich liegt mit seinem aktuellen Budgetdefizit von über vier Prozent klar über der erlaubten Maastricht-Grenze von drei Prozent der Wirtschaftsleistung.

Tanner begrüßt Entscheidung

Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) begrüßte die Rats-Entscheidung: "Investitionen ins Bundesheer und dessen Ausstattung sind Investitionen in die Sicherheit unseres Landes. Die globale Sicherheitslage ist und bleibt herausfordernd. Es ist sinnvoll und angemessen, dass diese Ausgaben nicht vollständig als maastrichtrelevant gewertet werden. Wenn wir das Bundesheer in den nächsten Jahren verteidigungsfähig machen wollen, dann sind diese Investitionen unbedingt notwendig", erklärte Tanner in einer Aussendung.

"Wir haben aus gutem Grund den Aufbauplan 2032+ erarbeitet", so die Ministerin weiter. Dieser Plan sehe einen steigenden Budgetpfad vor, um bis 2032 die geplanten 2 Prozent der Wirtschaftsleistung an Verteidigungsausgaben erreichen zu können. Die Kommission hatte Österreich empfohlen, die Verteidigungsausgaben zu erhöhen. "Das ist kein Selbstzweck, sondern dient dem Schutz unserer Freiheit, unserer Bevölkerung und der Neutralität." Die Ausweichklausel, so Tanner, sei kein Blankoscheck, "wir werden, so wie bisher, sehr sorgsam mit Steuergeld umgehen".